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Änderungen der Corona-Hauptverordnung vom 19.10.2020

Artikel vom 22.10.2020
Die wesentlichen Änderungen sind:
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerbereichen der Städte sowie in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen öffentlicher Einrichtungen (zum Beispiel im Rathaus und in der Schule).

  • Ansammlungen im öffentlichen Raum werden auf 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt; hiervon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie bzw. Geschwister und deren Nachkommen.

  • Private Veranstaltungen werden auf 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt; hiervon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie bzw. Geschwister und deren Nachkommen.

  • sonstige öffentliche Veranstaltungen werden auf 100 Teilnehmende begrenzt (mit Hygieneschutzkonzept).
Wir prüfen weiterhin, ob auf Basis dieser Neuregelung und der Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis weitere Maßnahmen im Wege einer Allgemeinverfügung für unsere Gemeinde erforderlich sein werden. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie auf allen uns zur Verfügung stehenden Kanälen informieren. Bürgermeisteramt
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