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Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

Artikel vom 05.06.2023

Die vom Gemeinderat am 25.05.2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 liegt ab Montag, 12.06.2023, bis  Montag 19.06.2023, öffentlich aus.

Die Vorschlagsliste kann im Rathaus der Gemeinde Ilvesheim, Zimmer 27, zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

Dies bedeutet, dass Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet bzw. das 70. Lebensjahr vollendet haben oder Personen, die durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind, nicht in die Liste aufgenommen werden dürfen.

Dies gilt auch für Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat eingeleitet wurde, die den Verlust zur Fähigkeit der Ausübung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

M e t z
Bürgermeister

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/amtliche-mitteilungen