Seite drucken

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser“

Artikel vom 08.08.2023

hier – Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Juli 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines Hofes für Gewerbenutzungen geschaffen werden. Konkret soll im Plangebiet der Standort der Firma Picnic GmbH für die Region rund um Mannheim realisiert werden. Die Picnic GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist ein Unternehmen, das sich auf die Auslieferung von Gütern des täglichen Bedarfs (Supermarkt) fokussiert hat. Der Online-Supermarkt liefert nach dem „Milchmann-Prinzip“ am Vortag bestellte Lebensmittel in kleinen Elektro-Transportern in einem genauen Zeitfenster an Kunden. Bei diesem effizienten Vorgehen können Produkte ohne Lieferkostenzuschlag angeboten werden. Die Fa. Picnic beabsichtigt, eine Lagerhalle/Umschlaghalle (auch Hub genannt) zum ausschließlichen Zwecke des kurzfristigen Warenumschlages in llvesheim zu eröffnen. Die zentral und verkehrsgünstig in der Rhein-Neckar-Region gelegenen Fläche eignet sich sehr gut als Standort für das regionale Umschlagslager. Direkt an die Lagerhalle der Fa. Picnic angegliedert wird ein Gewerbehof mit flexiblen Gewerbeeinheiten mit ca. 1.423 qm Grundfläche errichtet. Vorhabenträger ist die Götz Ingenieur GmbH mit Sitz in Mannheim. Den Bebauungsplanunterlagen ist ein Lage- und Erschließungsplan sowie eine Vorhabensbeschreibung beigefügt.

Der Flächennutzungsplan 2015/2020 des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim (Gesamtfortschreibung 2020) stellt das Plangebiet als gewerbliche Baufläche mit der Zeitstufe I (jederzeit entwickelbar) dar. Die Planungsziele des aufzustellenden Bebauungsplans sind somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit ca. 12.525 m² liegt am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde südlich der Feudenheimer Straße (L538) und umfasst die Flurstücke Nr. 2650-2655, 2663 (je gesamt) und 2664, 2656/2, 3722, 2696 und 2719/10 (je teilweise).

Ein Teilbereich des Plangebiets befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Nahversorgung Nord“. Mit der Rechtskraft des hier vorliegenden Bebauungsplans verlieren die bisherigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften ihre Gültigkeit.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Auslegung des im Betreff genannten Bebauungsplanes findet statt von

Freitag, den 18.08.2023,

bis einschließlich

Freitag, den 22.09.2023.

Die Unterlagen liegen im Rathaus, Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim, im Foyer des 1 .OG, und in der Bauabteilung, Zimmer 20, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „GE Ober dem Engelwasser“ während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Ilvesheim (https://www.ilvesheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) zur Einsicht bereitgestellt.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift zweckmäßig.

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


Ilvesheim, 10.08.2023

Thorsten Walther

Bürgermeister

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/amtliche-mitteilungen