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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2023

Artikel vom 09.01.2024

1. Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse des Gemeinderates vom 23.11.2023

1.1 Veräußerung und Belastung von Wohnungserbbaurechten, Zustimmung der Gemeinde gemäß § 5 des Erbbauvertrages; Beschluss.

Beschlussvorschlag:

Der Veräußerung des Erbbaurechts und der Belastung (Wohnung Nr. A) und der Veräußerung des Erbbaurechts (Wohnung Nr. B) wird zugestimmt.

Beschluss:

Es wurde einstimmig beschlossen.

 

1.2Personalangelegenheit - hier - Antrag eines Beschäftigten auf unbefristete Verlängerung der Verringerung der Wochenarbeitszeit nach dem TzBfG; Beschluss.

Beschlussvorschlag:

1. Dem Antrag auf dauerhafte Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 28 auf 22 Stunden nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz mit Wirkung ab 01.01.2024 wird zugestimmt.

2. Mit der Befürwortung des Reduzierungsantrages wird das Beschäftigungsverhältnis eines weiteren Mitarbeiteden in Teilzeit dauerhaft ab 01.01.2024 von 22 auf 28 Wochenstunden aufgestockt.

Beschluss:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

2. Vergabe von Grabaushubarbeiten; Beschluss

Beschlussvorschlag:

Mit den Grabaushubarbeiten wird die Firma Trüb Friedhofselemente, Mainz, auf der Grundlage des Angebots vom 21.11.2023 beauftragt. Bei durchschnittlichen Bestattungsfällen liegt der Auftragswert demnach bei 32.701,20 € brutto.

Beschluss:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

3. Zukunft der Ilvesheimer Friedhöfe; Neufassung der Friedhofssatzung und Kalkulation der Friedhofsgebühren; Beschluss.

Beschlussvorschlag:

1. Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Kalkulation der Friedhofsgebühren wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschreibungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge bzw. der Gebührensätze zugestimmt.

2. Die Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Gemeinde Ilvesheim mit anschließendem Gebührenverzeichnis wird in der als Anlage Nr. 7 beigefügten Fassung beschlossen.

Die Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Beschluss:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

4. Freiwillige Feuerwehr Ilvesheim - hier - Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges; Beschluss.

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeinde Ilvesheim erteilt der Fa. Albert Ziegler GmbH, Giengen/Brenz den Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells und Aufbau sowie der schnittstellenrelevanten Beladungsteile (Los 1) für das Löschgruppenfahrzeug LF 10 zum Angebotspreis von 521.432,43 €.

2. Die Gemeinde Ilvesheim erteilt der Fa. Albert Ziegler GmbH, Giengen/Brenz den Auftrag zur Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 2) für das Löschgruppenfahrzeug LF 10 zum Angebotspreis von 74.189,26 €.

3. Im Haushaltsplan werden die entsprechenden Mittel i.H.v. insgesamt 595.622 €.

eingeplant.

Beschluss:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

5. Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan; Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan zu.

Beschluss:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

6. Einschränkung der Betreuungszeiten in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (U3, Ü3 und Schulkindbetreuung); hier: Abschluss einer einheitlichen Regelung für den Verzicht auf die Erhebung von Betreuungsgebühren; Beschluss

Verwaltungsvorschlag zum Beschluss:

Mögliche Vorgehensweise bei Kürzung der Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen:

1. Kürzung der Öffnungszeit bei bis zu 10 zusammenhängenden Betreuungstagen, also in der Regel 2 Wochen => keine Erstattung der Betreuungsgebühr

2. Kürzung der Öffnungszeit ab 1 Stunde ab dem 11. zusammenhängenden Betreuungstag
=> Kürzung des Beitrages entsprechend der Kürzung der Öffnungszeit ab dem 11. Tag

3. Schließung der Einrichtung für 2 Tage => keine Erstattung der Betreuungsgebühr

4. Schließung der Einrichtung ab dem 3. zusammenhängenden Tag => volle Erstattung der Betreuungsgebühr ab dem 3. Tag

5. Mindestens 4 Wochen vorangekündigte und geplante Schließung der gesamten Einrichtung (ausgenommen interne Veranstaltungen, Fortbildungen o.ä., die auch im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer sind) => Erstattung der Betreuungsgebühr ab dem 1. Tag

6. Mindestens 4 Wochen vorangekündigte und geplante Kürzung der Öffnungszeiten ab 1 Stunde => Erstattung der Betreuungsgebühr ab dem 1. Tag.

Beschluss:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

7. Einführung einer Bürgerapp; Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag über die Einführung und den Betrieb

einer Bürger App mit der Firma Hirsch & Wölfl abzuschließen.

Beschluss:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

8. Durchführung der Europawahl, der Kreistagswahl und der Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 - hier - Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder der Wahlorgane; Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Ilvesheim zahlt den ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bei der Europawahl und den Kommunalwahlen 2024 für die Tätigkeit in den Urnenwahl- und Briefwahlbezirke am Wahltag 100,-- €. Die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger, die nicht bei der Gemeinde Ilvesheim beschäftigt sind und sich auch für die Auszählung am Montag nach der Wahl zur Verfügung stellen, wird die Ehrenamtspauschale ebenfalls in Höhe von 100,-- € festgesetzt.

Beschluss:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

9. Neubesetzung der technischen Betriebsleitung des Eigenbetriebes

Wasserversorgung, hier: Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb

Wasserversorgung ab dem 01.01.2024; Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die 3. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Beschluss:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

10. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2024, hier: Einbringung des Planentwurfs der Verwaltung; Beschluss

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt die Haushaltsrede von Herrn Bürgermeister Thorsten Walther zum Planentwurf 2024 zur Kenntnis.

2. Der Gemeinderat verweist den Verwaltungsentwurf gem. den Terminvorschlägen der Verwaltung im Sachverhalt zur Vorberatung an den Verwaltungsausschuss und Gemeinderat.

Beschluss:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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