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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 07.03.2024

Artikel vom 14.03.2024

1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus der GR-Sitzung vom 22.02.2024

In der Sitzung am 22.02.2024 wurden keine nicht-öffentlichen Beschlüsse gefasst.

2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2024 (Stand VA 06.02.2024), hier: Abschließende Beratung und Satzungserlass / Beschlussfassung

Auf ein einstimmiges Votum des Gemeinderates wurde die Beschlussfassung zum Haushaltsentwurf 2024 und dem Finanzplan getrennt zur Abstimmung gebracht.

Beschlussvorschlag:

Dem Haushaltsentwurf 2024 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 in der Fassung des dem Protokoll als Bestandteil beigefügten Entwurfs wird aufgrund von § 79 Abs. 1 GemO beschlossen.

Beschluss:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst

Der aufgestellte und vorgelegte Finanzplan für die Jahre 2023 - 2027 mit dem Investitionsprogramm wird nach § 85 Abs.4 GemO beschlossen.

Beschluss:

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

3. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024, hier: Abschließende Beratung und Feststellung; Beschluss

Beschlussvorschlag:

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. den §§ 1 - 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) i.V.m. den §§ 39 Abs. Nr. 14, 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan

1.1 Summe der Erträge 1.065.550 €

1.2 Summe der Aufwendungen 1.147.430 €

1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -81.880 €

2. im Liquiditätsplan (mit Finanzierungsplan)

2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans 40.570 €

2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

Investitionstätigkeit -575.000 €

2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.1 und 2.2) -534.430 €

2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

Finanzierungstätigkeit 452.550 €

2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des

Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -81.880 €

2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsunwirksamen Einzahlungen

und Auszahlungen 0 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 502.500 €

festgesetzt (Kreditermächtigung)

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 €

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 €

festgesetzt.

Beschluss:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

4. Haushalt der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2024, hier: Abschließende Beratung und Feststellung; Beschluss

Beschlussvorschlag:

Dem Haushaltsentwurf der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2024 mit den gesetzlichen Anlagen und der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2023 – 2027 werden zugestimmt und der Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird in der Fassung des der Niederschrift als Bestandteil beigefügten Entwurfs festgestellt.

Beschluss:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

5. Redaktionsstatut der Gemeinde Ilvesheim - hier: redaktionelle Anpassung; Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die redaktionelle Änderung/Anpassung des Punktes 5.4 im Redaktionsstatut der Gemeinde Ilvesheim:

„Um die Chancengleichheit bei Wahlen der Gemeindeorgane während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Beiträge, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zu einer Wahl haben, ausschließlich auf die Darstellung der eigenen Ziele, Vorstellungen und Projekte zu beschränken, die einen konkreten Ortsbezug haben.“

Auf ein einstimmiges Votum des Gemeinderates wurde der Beschlussvorschlag in modifizierter Form wie folgt zur Abstimmung gebracht:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die redaktionelle Änderung/Anpassung des Punktes 5.4 im Redaktionsstatut der Gemeinde Ilvesheim:

„Um die Chancengleichheit bei Wahlen der Gemeindeorgane während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Beiträge, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zu einer Wahl haben, ausschließlich auf die Darstellung der eigenen Ziele, Vorstellungen und Projekte, die einen konkreten Ortsbezug haben und auf die Vorstellung der eigenen Kandidatinnen und Kandidaten zu beschränken.“

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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