Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2024
icon.crdate30.10.2024
1. Nichtöffentlich gefasste Gemeinderatsbeschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024 1.1 Personalangelegenheit – hier – Neueinstellung eines
1. Nichtöffentlich gefasste Gemeinderatsbeschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024
1.1 Personalangelegenheit – hier – Neueinstellung eines Digitalisierungsbeauftragten in TZ; Beschluss
Der GR hat die Einstellung des ausgewählten Bewerbers mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden zum 1. Januar 2025 einstimmig beschlossen.
1.2 Personalangelegenheit – hier – Besetzung der Stelle Sachgebietsleitung Ordnungsamt in Vollzeit; Beschluss
Der GR hat die Einstellung des ausgewählten Bewerbers mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zum 1. Januar 2025 einstimmig beschlossen.
1.3 Personalangelegenheit - erneute Ausschreibung der Stelle "Leitung der Kämmerei" bei der Gemeinde Ilvesheim; Beschluss
Der GR hat einstimmig die erneute, kurzfristige Ausschreibung der Kämmerer-Stelle bei der Gemeinde Ilvesheim mit dem Hinweis, dass sie „grundsätzlich in TZ möglich ist“, einstimmig beschlossen.
1.4 Personalangelegenheit - Stellenneuausrichtung Standesamt bei der Gemeinde Ilvesheim; Beschluss
Beschlussvorschlag:
- Die Nachfolgestelle der ausscheidenden Mitarbeiterin wird in der Entgeltgruppe 9 a TVöD beschlossen, so dass die Gemeinde Ilvesheim künftig zwei Standesbeamtinnen/ -beamte vorhält. Der Stellenumfang von 25 Wochenstunden bleibt unverändert. Die Stelle kann direkt ausgeschrieben werden, um bestenfalls einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
- Der Gemeinderat stimmt der Stundenreduzierung einer anderen Stelle im Bereich Hauptamt/ Standesamt um zehn Stunden auf 20 Wochenstunden zu.
1.5 Veräußerung von Erbbaurechten; Beschluss
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt der Veräußerung des Erbbaurechts in Höhe zum Markt üblichen Preis wie im Sachverhalt dargestellt zuzustimmen. Auf das Vorkaufsrecht wird verzichtet.
Der GR hat dies einstimmig beschlossen.
2.Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2025, hier: Einbringung des Planentwurfs der Verwaltung; Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Haushaltsrede von Herrn Bürgermeister Thorsten Walther zum Planentwurf 2025 zur Kenntnis.
3. Annahme des verbindlichen Angebots des Vorhabenträgers (Götz Ingenieur GmbH) auf Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrags nach § 12 Abs. 3a und § 11 Abs. 1 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan: Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das durch die Unterzeichnung des Durchführungs- und Erschließungsvertrags gemäß § 12 Abs. 3a und § 11 Abs. 1 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser“ der Gemeinde Ilvesheim durch den Vorhabenträger, Götz Ingenieur GmbH, der Gemeinde Ilvesheim am 15. Oktober 2024 unterbreitete, verbindliche Angebot auf Abschluss dieses Vertrages durch Gegenzeichnung dieses Vertrages anzunehmen.
Der GR hat dies mit 13 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.
4. Annahme des Angebots auf Abschluss des zusätzlichen Städtebaulichen Vertrags zur Durchführung und dauerhaften Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbe-gebiet Ober dem Engelwasser"; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das durch die Unterzeichnung des zusätzlichen Städtebaulichen Vertrags zur Durchführung und dauerhaften Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser“ durch den Vorhabenträger, Götz Ingenieur GmbH, der Gemeinde Ilvesheim am 15. Oktober 2024 unterbreitete, verbindliche Angebot auf Abschluss dieses Vertrages durch Gegenzeichnung dieses Vertrages anzunehmen.
Der GR hat dies mit 13 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.
5. Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser„ als Satzung
Beschlussvorschlag:
- Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. (2) BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB wird zugestimmt (Anlage 01 und 02)
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser“ (Anlagen 03 bis 07)) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
- Die örtlichen Bauvorschriften (Anlage 04) werden gemäß § 74 Landesbauordnung als Satzung beschlossen.
Der GR hat dies mit 13 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.
6. Errichtung einer PV-Anlage auf einer kommunalen Liegenschaft (Hallendach Bauhofgelände) durch die Stiftung Klimaschutz+ e.V.; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Gestattungsvertrag mit der Klimaschutz+ Stiftung e.V. abzuschließen.
Der GR hat einstimmig beschlossen.
7. Auswirkungen der Grundsteuerreform; hier: Anpassung der Hebesätze Grundsteuer A und B und Erlass einer Hebesatzsatzung, Beschluss
Der Gemeinderat beschließt
die Hebesätze für die Grundsteuern ab dem 01.01.2025 folgendermaßen festzulegen:
- Grundsteuer A 350 v.H.
- Grundsteuer B 160 v.H.
Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Der GR hat einstimmig beschlossen.
8. Freiwillige örtliche Einkommensstaffelung in den Gebührensatzungen der Kinderbetreuung; hier: Anpassung der beiden Einkommensstufen an die Entwicklung des Nominallohnindex, Beschluss
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der örtlichen Satzungsregelungen werden die beiden Einkommens-stufen in allen örtlichen Gebührensatzungen der Kinderbetreuung ab dem 01.01.2025 folgendermaßen an die aktuelle Entwicklung des Nominallohnindex angepasst:
- Die untere Einkommensstufe „zu berücksichtigendes Jahreseinkommen bis 40.250 Euro“ erhöht sich auf „bis 45.150 Euro“
- Die zweite Einkommensstufe „zu berücksichtigendes Jahreseinkommen über 40.251 Euro“ erhöht sich auf „über 45.151 Euro“.
Der GR hat einstimmig beschlossen.
9. Neufestsetzung der Benutzungsgebühren f.d. Besuch des Gemeinde-kindergartens, hier: Gebührenkalkulation und Erlass einer Satzung zur Änderung der akt. Gebührensatzung ab dem 01.01.2025; Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Gebührenkalkulation wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge bzw. der Gebührensätze zugestimmt.
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens vom 23.11.2023 wird in der als Anlage Nr. 05 beigefügten Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Der GR hat einstimmig beschlossen.
10. Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für die Betreuung von Klein-kindern (U3) und Kindergartenkindern (Ü3) in Einrichtungen d. freien Trägers Kinderkiste e.V. ab dem 01.01.2025, hier: Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung; Beschluss
Beschlussvorschlag:
Im Einvernehmen mit dem Betreiber, dem Verein Kinderkiste e.V., wird der gemeinsamen Regelung zur Anpassung der Gebühren in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen des freien Trägers in der als Anlage Nr. 03 beigefügten Fassung zugestimmt.
Der GR hat einstimmig beschlossen.
11. Neufestsetzung der Gebühren f.d. Schulkinderbetreuung a.d. Friedrich-Ebert-Grundschule außerhalb der Unterrichtszeit, hier: Gebührenkalkulation und Erlass einer Satzung zur Änderung der akt. Gebührensatzung ab dem 01.01.2025; Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Gebührenkalkulation wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge bzw. der Gebührensätze zugestimmt.
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert-Grundschule außerhalb der Unterrichtszeit vom 23.11.2023 wird in der als Anlage Nr. 06 beigefügten Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Der GR hat einstimmig beschlossen.
12. Neufestsetzung der Gebühren für die Schulferienbetreuung von Kindern a.d. Friedrich-Ebert-Grundschule, hier: Gebührenkalkulation und Erlass einer Satzung zur Änderung der akt. Gebührensatzung ab dem 01.02.2025; Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Gebührenkalkulation wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge bzw. der Gebührensätze zugestimmt.
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Schulferienbetreuung an der Friedrich-Ebert-Grundschule vom 23.11.2023 wird in der als Anlage Nr. 03 beigefügten Fassung beschlossen und tritt zum 01.02.2025 in Kraft.
Der GR hat einstimmig beschlossen.
13. Feststellung Jahresabschluss 2018
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 95b Absatz 1 GemO[1]:
Feststellungsbeschluss
Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 24.10.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2018 mit folgenden Werten fest:
EUR | ||
1. | Ergebnisrechnung | |
1.1 | Summe der ordentlichen Erträge | 19.540.247,47 |
1.2 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | 19.794.596,78- |
1.3 | Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 254.349,31- |
1.4 | Außerordentliche Erträge | 0,00 |
1.5 | Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 |
1.6 | Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 0,00 |
1.7 | Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 254.349,31- |
2. | Finanzrechnung | |
2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 18.510.613,47 |
2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 18.503.529,25- |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 7.084,22 |
2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 83.988,00 |
2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.207.458,80- |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | 1.123.470,80- |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | 1.116.386,58 |
2.8 | Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 |
2.9 | Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 39.201,52- |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 39.201,52- |
2.11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 1.155.588,10- |
2.12 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 465.402,84 |
2.13 | Anfangsbestand an Zahlungsmitteln | 6.355.814,40 |
2.14 | Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) | 690.185,26- |
2.15 | Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) | 5.665.629,14 |
3. | Bilanz | |
3.1 | Immaterielles Vermögen | 30.964,60 |
3.2 | Sachvermögen | 35.254.777,32 |
3.3 | Finanzvermögen | 9.798.771,35 |
3.4 | Abgrenzungsposten | 106.911,39 |
3.5 | Nettoposition | 0,00 |
3.6 | Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) | 45.191.424,66 |
3.7 | Basiskapital | 34.918.212,30- |
3.8 | Rücklagen | 0,00 |
3.9 | Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 254.349,31 |
3.10 | Sonderposten | 6.849.571,04- |
3.11 | Rückstellungen | 1.142.048,46- |
3.12 | Verbindlichkeiten | 1.869.992,06- |
3.13 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 665.950,11- |
3.14 | Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) | 45.191.424,66- |
4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
(§ 49 Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)
Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen2) | drittvorange-gangenes Jahr3) | zweitvorange- gangenes Jahr3) | Vorjahr | Haushaltsjahr | |
EUR | EUR | EUR | EUR | ||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
1. | beim ordentlichen Ergebnis | ||||
1.1 | Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis | ||||
1.2 | Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses | ||||
1.3 | Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeinde-haushaltsrechts | ||||
1.4 | Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses | ||||
1.5 | Verwendung des Überschusses des Sonderer-gebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses | ||||
1.6 | Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses | ||||
1.7 | Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre | 254.349,31 | |||
1.8 | Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital | ||||
2. | beim Sonderergebnis | ||||
2.1 | Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses | ||||
2.2 | Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonder-ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses | ||||
2.3 | Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonder-ergebnis mit dem Basiskapital |
Alle weiteren Einzelheiten sind dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.
Die Jahresrechnung der Gemeinde wird nach der Feststellung durch den Gemeinderat in der Zeit von Montag, 04.11.2024 bis einschließlich Dienstag, 12.11.2024, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Der GR hat einstimmig beschlossen.