Was gewählt wird und wann
Allgemeine Informationen
Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Bei dieser Wahl gibt es folgende Änderungen:
- Zwei Stimmen (anstatt wie bisher eine Stimme) zu vergeben - eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei.
- Das Wahlalter wurde von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen.
Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.
Gewählt wird in 70 Wahlkreisen.
(Quelle: Homepage des Landes Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen)
Nähere Informationen: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg;
Rhein-Neckar-Kreis: Landtagswahl 2026
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Wann geht es los mit den Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahl?
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen hat am 26. Januar 2026 begonnen.
Bitte beachten: Bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung gut auf und bringen diese am Wahltag, am 8. März 2026, mit in das Wahllokal!
Briefwahl
Bequem per Internet und QR-Code
Nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung ist es möglich Briefwahl zu beantragen oder diese direkt vor Ort durchzuführen, falls Sie am Wahltag für die persönliche Wahl vor Ort verhindert sind.
Das Briefwahlbüro im Rathaus ist ab dem 28. Januar 2026 zu den Öffnungszeiten des Rathauses für Sie im 1. OG da (Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, donnerstags zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr).
Mit Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie hier direkt Ihre Stimmen abgeben, indem Sie die Briefwahl vornehmen oder Sie holen persönlich Ihre Briefwahlunterlagen ab.
Der Wahlschein für die Briefwahl kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung auch schriftlich (bspw. per Mail unter Angabe Ihres Vor- und Zunamens, Ihrer Anschrift sowie Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer, die Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden (dazu unbedingt die Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis mitbringen). Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Wahlscheine können nicht für andere/dritte Personen beantragt werden (nur persönlich); Ausnahme: Vorlage einer Vollmacht (muss persönlich von der Antrag stellenden Person unterschrieben und mit den o.g. Angaben versehen sein).
Am einfachsten ist es gleich hier, per Internet, die Briefwahl zu beantragen. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind dann bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt. Dies kann ein paar Tage beanspruchen.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail schreiben
Telefonnummer: 0621 49660114





