Ehrungen der Gemeinde Ilvesheim
Seit 2010 findet alljährlich ein Ehrungsabend der Gemeinde Ilvesheim statt. Nach den neuen Ehrungsrichtlinien werden aufgrund von Vorschlägen und nach Beschluss des Gemeinderates, Bürgerinnen und Bürger für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement in unserer Gemeinde geehrt. Auch in 2023 sollen wieder engagierte Menschen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und dort helfen, wo die Verwaltung und der Staat an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen, ausgezeichnet werden.
Grundlage für diese Ehrungen ist ein Antrags- bzw. Vorschlagsverfahren, in dem detaillierte Angaben und eine entsprechende Begründung schriftlich vorgetragen werden müssen. Vorschlagsberechtigt sind der Gemeinderat und der Bürgermeister sowie Einzelpersonen, Vereine, Parteien und sonstige Gruppierungen der Gemeinde. Die Vornahme der Ehrungen erfolgt in einer öffentlichen Veranstaltung.
Gleichzeitig werden herausragende sportliche oder kulturelle Leistungen in abgestufter Form geehrt. Hierbei sind Abstufungen in Gold, Silber und Bronze vorgesehen, die ebenfalls in den Ehrungsrichtlinien definiert sind. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ilvesheim, die in auswärtigen Vereinen entsprechend erfolgreich sind, werden ebenfalls geehrt, sowie Bürger aus anderen Kommunen, die als Mitglied von Ilvesheimer Vereinen Erfolge erzielen.
Bitte machen Sie von diesen Möglichkeiten zur Förderung des Ehrenamtes rege Gebrauch. Reichen Sie Ihre schriftlichen Vorschläge bei der Gemeindeverwaltung Ilvesheim, Schlossstraße 9, 68549 Ilvesheim, ein. Den Anmeldebogen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 25.
Andreas Metz
Bürgermeister
Die Gemeinde Ilvesheim ehrt aber auch Einzelpersonen, Gruppen oder Mannschaften in abgestufter Form für herausragende sportliche oder kulturelle Leistungen. Grundlage für alle Ehrungen ist ein Antrags- bzw. Vorschlagsverfahren, in dem detaillierte Angaben und eine entsprechende Begründung schriftlich vorgetragen werden müssen. Vorschlagsberechtigt sind der Gemeinderat und der Bürgermeister sowie Einzelpersonen, Vereine, Parteien und sonstige Gruppierungen der Gemeinde.