In der Übersicht
Rücksicht nehmen
In den vergangenen Jahrzehnten hat die Gesellschaft ein Luxusproblem entwickelt: Konnte man sich früher kaum ein Fahrzeug leisten, hat die vierköpfige Durchschnittsfamilie oft schon drei Autos. Zudem sind die Fahrzeuge seit dem "Volkswagen" erheblich gewachsen, so dass alte Garagen oft zu klein für die SUVs und Co. sind. Auch das Bevölkerungswachstum und die Zunahme des Verkehrs stellen uns vor ein ganz entscheidendes Problem:
Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß und sicher abzustellen
Enge Straßen mit vielen Anwohnern, verkehrsberuhigte Bereiche mit kleinen Baugrundstücken, auf denen oft nur ein Stellplatz zu finden ist, Gewerbebetriebe, deren Kunden und Mitarbeiter auch Parkraum brauchen - viele Situationen machen das ordentliche Parken sehr schwierig. Nach § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten (und somit auch das Parken, denn "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt") an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig. Zudem ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, bei Verhinderung der Benutzung gekennzeichneter Parkflächen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber nicht erlaubt. Ebenso ist das Parken über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, insbesondere Hydranten für die Feuerwehr sowie vor Bordsteinabsenkungen unzulässig.
Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, solange es nicht durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt wird
Das bedeutet, dass in allen Straßen Ilvesheims nur auf der Straße geparkt werden darf und der Gehweg freizuhalten ist. Daraus folgt, dass in vielen Straßen nur einseitig geparkt werden kann. So ist sichergestellt, dass Kinder, Gehbehinderte Menschen und Eltern mit Kinderwagen den Gehweg nutzen können, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen.
In verkehrsberuhigten Bereichen (auch „Spielstraße“ genannt) gilt zudem, dass das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen grundsätzlich unzulässig ist.
Messungen der Geschwindigkeitsanzeigetafeln der Gemeinde
Seit einigen Jahren sind in der Gemeinde mehrere Geschwindigkeitsanzeigetafeln angebracht. Diese können neben der Anzeige der aktuellen Geschwindigkeit auch Daten erfassen und grafisch darstellen. Das erlaubt der Verwaltung eine belastbare Einschätzung der Gefahrensituation an der jeweiligen Stelle.