In Ilvesheim
Die Gemeinde Ilvesheim betreibt mit eigenem Personal zwei Friedhöfe
Friedhof Mitte
Am Friedhof 1
68549 Ilvesheim
Friedhof Nord
Lindenfelser Straße
68549 Ilvesheim
Folgende Bestattungen werden auf beiden Friedhöfen angeboten
Reihengräber:
- Urnenreihengrab
Bestattung von einer Urne, Nutzungs- und Ruhezeit 15 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. - Reihengrab
Bestattung von einem Sarg, Nutzungs- und Ruhezeit 20 Jahre, innerhalb der ersten 5 Jahre ist die zusätzliche Beisetzung einer Urne möglich. Eine Verlängerung nach Ablauf der Nutzungszeit ist nicht möglich.
Wahlgräber:
- Wahlgrab Einstellig:
Bestattung von bis zu zwei Särgen übereinander. Nach Ablauf der Ruhezeit können weitere Särge bestattet werden. Zusätzlich können bis zu 4 Urnen bestattet werden. Nutzungs- und Ruhezeit 20 Jahre, bei einer weiteren Bestattung wird die Nutzungszeit an die Ruhezeit angepasst. - Wahlgrab Zweistellig:
Bestattung von bis zu vier Särgen innerhalb der Ruhezeit (Jeweils zwei Särge übereinander und nebeneinander). Nach Ablauf der Ruhezeit können weitere Särge bestattet werden. Zusätzlich können bis zu 4 Urnen bestattet werden. Nutzungszeit 20 Jahre, bei einer weiteren Bestattung wird die Nutzungszeit an die Ruhezeit angepasst.
Urnenwahlgrab:
- Bestattung von bis zu vier Urnen innerhalb der Ruhezeit. Nach Ablauf der Ruhezeit können weitere Urnen bestattet werden. Nutzungszeit 20 Jahre, Ruhezeit 15 Jahre, bei einer weiteren Bestattung wird die Nutzungszeit an die Ruhezeit angepasst.
Gärtnergepflegte Grabfelder:
In Zusammenarbeit mit der Genossenschaft der badischen Friedhofsgärtner werden auf beiden Friedhöfen in gesonderten Grabfeldern folgende Bestattungsarten angeboten:
- Erdreihengräber
- Erdwahlgräber
- Urnenreihengräber
- Urnenwahlgräber
- Urnenreihengrab im Urnenhain
Zusätzliche Bestattungsmöglichkeiten in Friedhof-Nord:
- Anonymes Urnengrabfeld:
Bestattung einer Urne in einem Gemeinschaftsgrabfeld für die Dauer der Ruhezeit (15 Jahre) Grabfelder ohne Gestaltungsvorschriften
Es sind gesonderte Felder für Ein- und Zweistellige Wahlgräber sowie für Urnenwahlgräber ausgewiesen, für die die Gestaltungsvorschriften nicht gelten. Dies bedeutet, dass Sie wählen können, ob Sie eine Umrandung, Einfassung oder einen Plattenweg haben möchten. Das gleiche gilt auch für die Gestaltung der Grabsteine. Es sind jedoch die Vorschriften für die Standsicherheit der Grabsteine sowie für die Errichtung von Abdeckplatten bei Erdgräbern einzuhalten.
Ansprechpartner für Gärtnergepflegte Grabfelder
- Blumen Giffhorn
Ludolph-Krehl-Straße 18
68167 Mannheim
Telefonnummer: 0621 34382 - Gärtnerei Kocher e.K.
Am Friedhof 15-21
68167 Mannheim
Telefonnummer: 0621 34353 - Blumen Wasser
Alter Postweg 2
68309 Mannheim
Telefonnummer: 0621 733890