Richtlinie zur Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen
Richtlinie zur Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen
1. Zuwendungszweck
Ziel der Zuwendung soll es sein, den Einsatz von steckerfertigen Photovoltaikanlagen,
sogenannter Balkonkraftwerke oder Balkonmodule, in der Gemeinde zu unterstützen. Mit diesen Modulen wird insbesondere Bürgerinnen und Bürgern in Mietverhältnissen die Möglichkeit gegeben, ebenfalls regenerative Energien zur Deckung des eigenen Strombedarfs zu nutzen.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden soll die Neuanschaffung von sogenannten Balkonkraftwerken (steckerfertige Photovoltaikanlagen) mit einer Leistung von mindestens 600W. Neben der klassischen Montage an Balkongeländern können die Anlagen auch an anderen, geeigneten Standorten in Betrieb genommen werden. Die Förderung ist begrenzt auf Anlagen auf dem Gemeindegebiet.
3. Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt einmalig 160 € für eine Anlage mit mindestens 600 Watt.
4. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Pächter und Erbbauberechtigte von Grundstücken oder Wohnungen. Die Objekte müssen sich auf der Gemarkung der Gemeinde Ilvesheim befinden.
5. Fördervoraussetzungen
- Es erfolgt keine rückwirkende Förderung, die Anlage darf daher erst nach der Antragstellung erworben werden, ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum.
- Gefördert werden Module mit mindestens 600W Abgabeleistung.
- Im Fördertopf müssen noch ausreichend Mittel vorhanden sein.
6. Antragstellung
Der Förderantrag ist ausgefüllt bei der Gemeinde unter folgender Adresse einzureichen:
Gemeinde Ilvesheim
Schloßstraße 9
68549 Ilvesheim
Oder digital per E-Mail an: Gemeinde@ilvesheim.de
Ein entsprechender Vordruck wird auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
7. Verwendungsnachweis
Um den verwaltungstechnischen Aufwand gering zu halten, reicht als Nachweis eine Kopie
der Rechnung des angeschafften Geräts, sowie ein Foto des montierten Solarmoduls aus.
8. Auszahlung der Fördermittel
Der Zuschuss wird frühestens nach Rechtskraft der Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen
Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2024 und nach Abschluss der Prüfung des
Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Die Zahlung erfolgt auf die im Antrag angegebene Bankverbindung.
9. Rechtscharakter
Die vorliegende Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Ilvesheim.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuwendungen.
Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.
Sind die Fördermittel ausgeschöpft, besteht kein Rechtsanspruch auf den Förderzuschuss seitens der Antragstellerin/des Antragstellers.
Maßgeblich ist die Reihenfolge der vollständig eingereichten Antragsunterlagen.
10. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 25.01.2024 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2024.
Die Richtlinie sieht vor, dass ein Anreiz zum Kauf eines Balkonkraftwerkes geschaffen werden soll. Vor der Antragstellung erworbene Anlagen können hiermit nicht gefördert werden.