In der Übersicht
Hundesteuer
Die Hundehaltung ist innerhalb von vier Wochen bei der Gemeinde anzuzeigen. Steuerpflichtig sind alle Hunde die älter als drei Monate sind.
- 1. Hund jährlich: 96,00 Euro
- 2. Hund jährlich: 192,00 Euro
- jeder weitere Hund jährlich: 192,00 Euro
- Zwingersteuer jährlich: 288,00 Euro
- Gefährlicher Hund: --
Realsteuern
- Grundsteuer A: Hebesatz 350 v.H.
- Grundsteuer B: Hebesatz 360 v.H.
- Gewerbesteuer: Hebesatz 380 v.H.
Wasser
Gebühren ab 01.01.2017
- Wasserzins / Verbrauchsgebühr: 2,30 EUR/m³ + Mwst
- Wasserversorgungsbeitrag: 1,65 EUR/m² Nutzungsfläche + Mwst
- Wasserqualität - MVV Energie AG
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Ilvesheim in der Fassung vom 12.12.2016
Abwasser
Abwassergebühren:
Seit dem 11.03.2010 sind die Gemeinden Baden-Württembergs durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim (Aktenzeichen 2S 2938 / 08) verpflichtet, die Abwassergebühren nach Schmutz- und Regenwasser getrennt zu berechnen (sog. "gesplittete" Abwassergebühr). Die bisher ausschließlich an die bezogene Frischwassermenge gekoppelte Gebührenabrechnung ist aufgrund der Rechtsprechung nicht mehr zulässig.
Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ergeben zusammen die neue Abwassergebühr.
Gebühren ab 01.01.2017:
- Schmutzwassergebühr (je m³ Abwasser) 1,55 Euro/m³
- Niederschlagswassergebühr (je m² versiegelte Fläche) 0,64 Euro/m²
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Abwassersatzung (AbwS) der Gemeinde Ilvesheim in der Fassung vom 12.12.2016
Abwasserbeitrag:
- 4,92 Euro/m² Nutzungsfläche f.d öffentl. Abwasserkanal
- 3,00 Euro/m² f.d. mechanischen u. biologischen Teil des Klärwerks
Kindergarten
Die aktuellen Gebühren für unsere Kindergärten können Sie hier einsehen.
Kernzeitbetreuung
Die Gebühren für die Kernzeitbetreuung können Sie hier einsehen.