Archiv: Gemeinde Ilvesheim

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ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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Archiv

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 21.02.2008

Artikel vom 25.02.2008

2. Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

Aufgrund der Pensionierung des bisherigen Hauptamtsleiters, Herrn Rödel, zum 01.08.2007 wurde die vakante Amtsleiterstelle im November 2007 öffentlich ausgeschrieben. Neue Amtsleiterin des zukünftigen Fachbereichs - Zentrale Dienste - wird Frau Beatrix Ammann, die zurzeit in der Verwaltung der Gemeinde Heddesheim beschäftigt ist.

Dem Gemeindeamtmann Herrn Pascal Tholé wird zeitgleich mit der Dienstaufnahme der neuen Amtsleiterin des Fachbereichs - Zentrale Dienste - die Leitung des neu zu bildenden Fachbereichs - Bürgerdienste - übertragen.

Die Gemeinde Ilvesheim beteiligt sich sowohl an der Vorbereitung als auch an der neuen Bündelausschreibung des kommunalen Strombedarfs der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg, falls dies aufgrund der Kündigung der bestehenden Stromlieferverträge durch die derzeitigen Lieferanten notwendig werden sollte.

Der Ökostromanteil beträgt rd. 25 %. Die Abnahmestellen werden von der Verwaltung im Rahmen der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen festgelegt.

Die Gemeinde Ilvesheim beabsichtigt den Kauf des Grundstücks Flst.Nr. 1757/15, Feudenheimer Straße 6 – 8.

Den vorgesehenen Investitionsmaßnahmen auf dem Außengelände des kath. Kindergartens St. Josef (Errichtung Sonnensegel und Aufstellung eines zusätzlichen Spielgerätes) wird zugestimmt. Der Bauumfang und die voraussichtlichen Gesamtkosten werden genehmigt; die Zuschüsse der Gemeinde Ilvesheim betragen rd. 15.510 Euro.

4. Antrag auf Erteilung einer Befreiung (Baugrenze) im Kenntnisgabeverfahren wegen Neubau eines 1-Fam. Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 4357, Drosselweg 24, Ilvesheim; Vorlage gem. §§ 30, 31 i.V.m. 36 BauGB

Beschluss:

Dem Antrag auf Erteilung einer Befreiung im Kenntnisgabeverfahren wegen Überschreitung der südöstlichen Baugrenze mit der Gebäudekante um ca. 0,76 m² auf dem Grundstück Flst.Nr. 4357, Drosselweg 24, Ilvesheim, wird zugestimmt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

5. Antrag auf Erteilung einer Befreiung (Traufhöhe) im Kenntnisgabeverfahren wegen Neubau eines 1-Fam. Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 4516, Im Mahrgrund 37, Ilvesheim; Vorlage gem. §§ 30, 31 i.V.m. 36 BauGB;

Beschluss:

Dem Antrag auf Erteilung einer Befreiung im Kenntnisgabeverfahren wegen Überschreitung der Traufhöhe auf dem Grundstück Flst.Nr. 4516, Im Mahrgrund 37, Ilvesheim, wird zugestimmt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

6. Neuanpflanzung von Bäumen aufgrund des Sturmschadens im Juni 2007;

Beschluss:

Mit der Lieferung, Pflanzung und Erstpflege von 13 Bäumen wird die Fa. Erda, Ladenburg, zum Angebotspreis von 13.461,88 € brutto beauftragt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

7. Sanierung der Gemeindewohnhäuser

Beschluss:

1 – Die Gerüstbauarbeiten werden an die Firma Litterer, Mannheim, zu einem Preis von € 10.454,19, für die Gestellung von Baugerüsten für die Arbeiten an folgenden Gemeindewohnhäusern: „Am Freibad 2“, „Heddesheimer Straße 33“, „Königsbacher Straße 25“ und „Mühlenweg 7“, vergeben.

2 - Die Fensterarbeiten werden an die Firma Alex, Ilvesheim, zu einem Preis von € 11.997,34 vergeben. In der „Heddesheimer Straße 33“ werden Fenster ersetzt und eine Fensterwartung wird in folgenden Gemeindewohnhäusern: „Königsbacher Straße 25“, „Mühlenweg 3“ und „Mühlenweg 24“ durchgeführt.

3 - Die Dachdeckerarbeiten werden an die Firma Heller, Mannheim, zu einem Preis von € 34.688,60 vergeben. Es handelt sich hierbei um die Anwesen „Am Freibad 2“ und „Königsbacher Straße 25“.

4 - Die Dachabdichtungsarbeiten werden an die Firma Heller, Mannheim, zu einem Preis von € 67.558,68 vergeben. Es sind Arbeiten und Sanierungen an folgenden Häusern auszuführen: „Heddesheimer Straße 33“ und „Mühlenweg 7“.

5 - Die Putz- und Malerarbeiten werden an die Firma Bärnthaler, Karlsruhe, zu einem Preis von € 62.274,46 vergeben. Es sind hier bei folgenden Häusern Arbeiten auszuführen: „Am Freibad 2“, „Heddesheimer Straße 33“, „Königsbacher Straße 25“, „Mühlenweg 3“ und „Mühlenweg 7“.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

8. Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ilvesheim
hier: Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2008

Beschluss:

Im Jahr 2008 stellt die Gemeinde Ilvesheim die folgenden Haushaltsmittel zur Verfügung:

Grundförderung:

Der zur Verfügung gestellte Gesamtbetrag beläuft sich auf 5.000 Euro.

Jugendförderung:

  1. Pro Kopf-Zuschuss:
    15,00 Euro pro jugendlichem Vereinsmitglied

 
  1. Kinder- und Jugendferienprogramm:
    Halbtagsveranstaltung: max. 3,00 Euro/Jugendl.
    Ganztagsveranstaltung: max. 4,50 Euro/Jugendl.

 
  1. Auswärtige Jugendaufenthalte
    Inlandsaufenthalte: max. 1,50 Euro/Jugendl.
    Auslandsaufenthalte: max. 2,00 Euro/Jugendl.

Einzelzuschüsse:

  1. Der Zuschussbetrag für die Aktion „Unser Dorf soll schöner werden“ wird auf 700 Euro festgesetzt.

  2. Der Zuschussbetrag für das Internationale A-Jugendturnier wird auf 2.500 Euro festgelegt.

  3. Der Zuschussbetrag zur Durchführung des Fastnachtszuges (alle zwei Jahre) wird auf 1.600 Euro festgesetzt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

9. Haushalt der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2008;
hier:Abschließende Beratung und Satzungserlass

Beschluss:

  1. Dem Haushaltsentwurf 2008 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und die Haushaltssatzung für das Jahr 2008 in der Fassung des dem Protokoll als Bestandteil beigefügten Entwurfs wird aufgrund von § 79 GemO beschlossen.

 
  1. Der nach § 85 Abs.4 GemO aufgestellte Finanzplan für die Jahre 2007 – 2011 mit Investitionsprogramm wird zur Kenntnis genommen.

Die Beschlussfassung zu Punkt 1 erfolgte mehrheitlich (17 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen).

Die Beschlussfassung zu Punkt 2 erfolgte mehrheitlich (15 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung).

Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt nach Bestätigung deren Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde.

10. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2008;
hier:Abschließende Beratung und Feststellung

Beschluss:

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2008, der in der Entwurfsfassung dem Protokoll als Bestandteil beigefügt ist, wird aufgrund von § 14 EigBG, der §§ 1 - 4 EigBVO i.V.m. den §§ 79 ff und 96 GemO - wie folgt festgestellt:

1. In den Einnahmen und Ausgaben
in Höhe von je 1.436.643 €
davon entfallen
auf den Erfolgsplan 859.846 €
auf den Vermögensplan 576.797 €

2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) in Höhe von 363.475 €

3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 150.000 €

4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 325.000 €

  1. Der Finanzplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung (nach § 4 EigBVO) für den Zeitraum 2007 – 2011 wird zur Kenntnis genommen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Bürgermeisteramt