Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2005
1. Verleihung der Ehrennadel des Gemeindetages Baden-Württemberg
Für ihre Tätigkeit im Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim erhalten
- Herr Rolf Sauer (SPD) die Ehrennadel in Silber (Tätigkeit im Gemeinderat seit 1984 bis heute)
und
- Herr Dieter Münster (FWV) die Ehrennadel in Gold (Tätigkeit im Gemeinderat seit 1975 bis heute).
2. Planfeststellungsverfahren nach § 37 Straßengesetz i.V. mit den §§ 72 ff Landesverwaltungsverfahrensgesetz im Zuge der L 597 zwischen Mannheim und Ladenburg;
hier: Neubau zwischen dem Autobahnzubringer Mannheim-Seckenheim (bestehende L 597) und der K 4138 bei Neckarhausen auf den Gemarkungen Mannheim-Seckenheim, Ilvesheim und Edingen-Neckarhausen (Bau-km 0 + 055 bis 1 + 733,73); Teil- Planfeststellungsabschnitt Süd
Beschluss:
Dem Planfeststellungsverfahren nach § 37 Straßengesetz i.V.m. den §§ 72 ff Landesverwaltungsverfahrensgesetz im Zuge der L 597 zwischen Mannheim und Ladenburg; Neubau zwischen dem Autobahnzubringer Mannheim-Seckenheim (bestehende L 597) und der K 4138 bei Neckarhausen auf den Gemarkungen Mannheim-Seckenheim, Ilvesheim und Edingen-Neckarhausen (Bau- km 0 + 055 bis 1 + 733,73) auf der Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, aufgestellt vom Referat 44 des Regierungspräsidium Karlsruhe/05.07.2005 wird zugestimmt.
Voraussetzung hierfür bleibt die Verwirklichung der Gesamtmaßnahme mit Anschluss an die L 637.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
3. Erschließung Mahrgrund II;
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung und der daraus resultierenden Kostenberechnung
Beschluss:
Dem Entwurf der Erschließungsplanung wird zugestimmt. Der Kostenberechnung wird vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung durch die GPA zugestimmt
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
4. Bebauungsplan „Mahrgrund II“;
hier: Benennung der Straßen
Beschluss:
Die Straßennamen im Mahrgrund II werden wie folgt benannt:
Quartier 1:
Planstraße 1: Lindenfelser Straße (bis Kreuzung Planstraße 2)
Planstraße 2: Im Mahrgrund (und Fortsetzung Planstraße 1 ab Kreuzung)
Planstraße 3: Hechtring
Planstraße 4: Maifischweg
Planstraße 5: Zanderweg
Planstraße 6: Karpfenweiher
Quartier 2:
Planstraße 8: Birkenweg
Planstraße 9: Ahornring
Planstraße 12: Eichenweg
Planstraße 13: Buchenweg
Planstraße 14: Fliederweg
Quartier 3:
Planstraße 10: Finkenweg
Planstraße 11: Amselring
Planstraße 7: Drosselweg
Planstraße 15: Heinrich-Vetter-Ring
Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 Ja-Stimmen sowie 4 Enthaltungen.
5. Übernahme der Erschließungsanlage auf dem Gelände Flst.Nr. 2899 (ehemals St. Konrad)
Beschluss:
Die Gemeinde Ilvesheim übernimmt den Rundweg als innere Erschließung. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Schenkungsvertrag auszuarbeiten. Zuvor ist die Planung mit der Verkehrsbehörde abzustimmen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
6. Einrichtung einer Ganztagsschulehier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.04.2005
Beschluss:
Da die Einrichtung von Ganztagsschulen aus der Sicht der Gemeinde Ilvesheim und der Schulleitung grundsätzlich für sinnvoll gehalten wird, soll die Schulleitung - in Abstimmung mit den zuständigen übergeordneten Behörden und der Verwaltung - den örtlichen Bedarf ermitteln, ein darauf basierendes pädagogisches Konzept ausarbeiten und die finanziellen Auswirkungen bzw. Fördermöglichkeiten prüfen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim ist zu gegebener Zeit zu unterrichten.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
7. Friedrich-Ebert-Grund- und Hauptschule
hier: Neubeschaffung von Schulmobiliar im Haushaltsjahr 2005
Beschluss:
Mit der Lieferung des Schulmobiliars für die Friedrich-Ebert Grund- und Hauptschule wird die Fa. VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co., Stuttgart auf der Grundlage des Angebots vom 03.11.2005 beauftragt; die Angebotssumme beträgt 25.350,48 Euro.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
8. Veranschlagung von kalkulatorischen Kosten nach § 12 Abs. 1 GemHVO; hier: Angemessene Verzinsung des AnlagekapitalsBeschluss:
Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals gem. § 12 Abs. 1 GemHVO wird ab dem 01.01.2006 auf 4,5 % festgesetzt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
9. Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 29 GemHVO gem. dem Beschluss des Gemeinderates vom 28.04.2005
hier: Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre
Beschluss:
Der Beschluss des Gemeinderates vom 28.04.2005 und damit die Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 29 GemHVO wird aufgehoben.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
10. Kommunalisierung des Kindergartenwesens;
hier: örtliche Bedarfsplanung nach dem Kindergartengesetz und dem Tagesausbaubetreuungsgesetz
Beschluss:
Der quantitative Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde Ilvesheim für das Kindergartenjahr 2005/2006 ist in Zusammenarbeit mit den konfessionellen Trägern gedeckt. Das qualitative Betreuungsangebot ist ausbaufähig, entspricht aber unter Beachtung der aktuellen Finanzlage der Gemeinde und den räumlichen Gegebenheiten den vorhandenen Möglichkeiten.
Die Kleinkindbetreuung in Kooperation mit dem privaten Träger „Kinderkiste e.V.“ ist unter Berücksichtigung des TAG in die Bedarfsplanung der Gemeinde aufgenommen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Bürgermeisteramt