Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2005
1. Nahversorgung Mitte;
hier: Sachstandsbericht und Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages „Schlossfeld“
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
Die Beschlussfassung erfolgte mit 17 Ja-Stimmen sowie 2 Enthaltungen.
2. Bebauungsplan „Mahrgrund II“ ; hier:
Vorstellung des Ergebnisses aus der Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Satzungsbeschluss
Beschluss:
Den Abwägungsvorschlägen anlässlich des Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Der Bebauungsplan „Mahrgrund II“ sowie die örtlichen Bauvorschriften werden als Satzung beschlossen
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt an anderer Stelle dieses Amtsblattes.
3. Erneuerung der Feldwegbrücke, Nachträge
Beschluss:
Die ARGE Feldwegbrücke Ilvesheim wird mit den folgenden Nachträgen:
01 | Einsatz eines zusätzlichen Mobilkrans Aufgrund von Massenmehrungen |
02 | Mehrleistungen für Schneiden der Betondecke |
03 | Größere Lager und Lagersockel mit Konsolenausbildung |
04 | Abdeckblech für Übergangskonstruktion |
05 | Kappenverankerung |
06 | Böschungssicherung vor Uferspundwand |
07 | Stegblech für Spundwandkopfbalken |
08 | Längsfuge zwischen Kappe und Stahlträger |
zum Gesamtpreis von € 59.344,04 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht beauftragt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
4. Eigenbetrieb Wasserversorgung
hier: Neukalkulation der Frischwassergebühren zum 01.01.2006, Änderung der Wasserversorgungssatzung
Beschluss:
Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 16.12.2002 in der Fassung vom 16.12.2004 wird hinsichtlich der Verbrauchsgebühr, diese beträgt ab 01.01.2006 € 2,00 (netto)/m³, geändert.
Die Beschlussfassung erfolgte mit 10 Ja-Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Satzung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.
5. UA 7050 Abwasserbeseitigung
hier:
Feststellung des Jahresergebnisses 2004
Ausgleich von Kostenüber- und –Unterdeckungen
Beschluss:
1. Das Jahresergebnis für 2004 wird festgestellt.
2. Bei der in einer gesonderten Vorlage vorgelegten Gebührenkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2006 wird ein weiterer Teil der noch auszugleichenden Kostenüberdeckung des Jahres 2003 in Höhe von 19.174,00 € berücksichtigt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
6. UA 7050 Abwasserbeseitigung
hier: Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2006
Beschluss:
1. Der vorliegenden Gebührenkalkulation für das kommende Haushaltsjahr 2006, in der Überdeckungen aus Vorjahren (2003) in Höhe von 19.174 € berücksichtigt wurden, wird zugestimmt.
2. Die derzeitige Abwassergebühr in Höhe von 1,74 €/m³ wird im kommenden Haushaltsjahr 2006 unverändert beibehalten.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
7. Einrichtung einer flexiblen Nachmittagsbetreuung unter Einbeziehung der Kernzeitbetreuung und Neufassung der bisherigen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kernzeitbetreuung;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.09.2005
Beschluss:
Die bisherige Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kernzeitbetreuung vom 25.09.1997 i.d.F. vom 26.02.2003 tritt zum 31.12.2005 außer Kraft.
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kernzeitbetreuung bzw. der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Friedrich-Ebert-Grund- und Hauptschule tritt in Form der für alle Gemeinderäte beigefügten Anlage Nr. 04 zum 01.01.2006 in Kraft.
Erforderliche Voraussetzung für die Einführung eines Mittagessens im Rahmen der beiden Betreuungsformen ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Kindern/Monat.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Satzung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.
Bürgermeisteramt