Lebenslagen: Gemeinde Ilvesheim

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

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Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Lebenslagen

Was steht auf dem Etikett?

Vorverpackte Lebensmittel

Bei vorverpackten Lebensmitteln sind folgende Mindestangaben gesetzlich vorgeschrieben:

  • Name des Produkts (Bezeichnung)
  • Zutatenverzeichnis (Zutaten einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen, Aromen und Lebensmittelenzyme müssen absteigend nach ihrem Gewichtsanteil angeführt werden, auch Zutaten, die in zusammengesetzten Zutaten enthalten sind, müssen angegeben werden)
  • Allergenkennzeichnung (entweder durch eine hervorgehobene Angabe im Zutatenverzeichnis oder innerhalb der Bezeichnung)
  • Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln stattdessen ein Verbrauchsdatum
  • Nettofüllmenge (Gewicht, Volumen oder Stückzahl)
  • Name und Anschrift des in der EU niedergelassenen Lebensmittelunternehmers oder Importeurs
  • Nährwertkennzeichnung
  • Losnummer (zur Bezeichnung der Charge, beispielsweise dargestellt durch Abfüllzeit)
  • Preis (entweder am Produkt oder nahe beim Produkt am Regal)

Im Rahmen der Allergenkennzeichnung müssen Lebensmittelunternehmer alle Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können (zum Beispiel glutenhaltiges Getreide, Milch, Soja, Eier, Fisch, Nussarten), auf der Verpackung angeben.
Es müssen nicht nur Zutaten angegeben werden, die tatsächlich zugesetzt sind, sondern auch Stoffe, die nur bei der Herstellung verwendet wurden.
Die Zutaten müssen entweder in der Zutatenliste in hervorgehobener Art und Weise angeführt werden oder aus dem Namen des Produkts hervorgehen (zum Beispiel Weizenmehl).

Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelkennzeichnung gibt es besondere Bestimmungen für einzelne Lebensmittel oder deren besondere Behandlung.

Bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch sind EU-weit zusätzlich Herkunftsinformationen anzugeben.

Weitere spezielle Kennzeichnungsregelungen gibt es für bestimmte Lebensmittelgruppen, wie Öle und Fette, Wein, Eier, Milch-, Fleisch- und Fleischerzeugnisse.

Wenn ein Lebensmittel oder Zutaten zu Lebensmitteln bestrahlt wurde, um Keime abzutöten und eine längere Haltbarkeit zu erreichen, muss dies durch die Formulierung "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" auf der Verpackung oder in der Zutatenliste angegeben werden.

Freiwillige Angaben

Zusätzlich zur verpflichtenden Nährwertkennzeichnung können Lebensmittelunternehmen in Deutschland seit November 2020 freiwillig die Nutri-Score-Ampel verwenden.
Dieses farbige Logo auf der Vorderseite eines Lebensmittels bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung bei der Lebensmittelauswahl im Rahmen einer gesunden, ausgewogenen Ernährung, dadurch, dass die Produkte innerhalb einer Lebensmittelgruppe leichter verglichen werden können.

Weitere Beispiele für freiwillige Kennzeichnungselemente und staatliche oder staatlich initiierte Labels sind das nationale

  • „Regionalfenster“ für Lebensmittel, die das Prüf- und Sicherungssystem absolvieren,
  • Bio-Siegel als Ergänzung zum verpflichtenden EU-Bio-Logo für „Öko-Lebensmittel“ oder
  • „ohne Gentechnik“-Siegel für Lebensmittel, die den im EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz festgelegten Anforderungen entsprechen.

Unverpackte Lebensmittel

Bei nicht vorverpackten, also unverpackt angebotenen Lebensmitteln sind weniger Pflichtangaben vorgeschrieben.
Detaillierte Informationen können bei diesen Lebensmitteln auch im Verkaufsgespräch gegeben werden, zum Beispiel auf dem Gemüsemarkt, beim Bäcker und Metzger, an der Käse- oder Bonbontheke.
Auch Kantinen, Gaststätten, Imbissbuden und Restaurants müssen für ihre angebotenen Speisen und Getränke Kennzeichnungspflichten erfüllen.

Die Allergenkennzeichnung sowie der Einsatz bestimmter Zusatzstoffe müssen am Schild an der Ware, in Speise- und Getränkekarten oder auf einem Aushang gekennzeichnet werden.
Verweist der Unternehmer auf die Möglichkeit einer mündlichen Auskunft durch sein Personal, muss er Unterlagen bereithalten, die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Bedarf einsehen können dürfen. Auch auf die Anwendung bestimmter Herstellungs- und Behandlungsverfahren (beispielsweise Lebensmittelbestrahlung oder Gentechnik) muss schriftlich hingewiesen werden.

Welche Angaben darüber hinaus verpflichtend sind, hängt vom Lebensmittel ab, beispielsweise bei Obst und Gemüse Angaben über Art, Sorte und Herkunft, Preis und Güteklasse.

Eier müssen EU-weit einheitlich gekennzeichnet werden, bevor sie verkauft werden.
Daher wird auf jedes Ei ein zehnstelliger Code gedruckt.
Diese Ziffern-Buchstaben-Kombination enthält Informationen über

  • die Art der Haltung,
  • das Herkunftsland (DE für Deutschland) und -region (08 für Baden-Württemberg) sowie
  • die Nummer des Erzeugerbetriebs.

Freigabevermerk

07.11.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg