Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2004
1.Sanierungsverfahren Ortsmitte Ilvesheim
hier: a) Kaufangebot für eine Teilfläche des Grundstücks Flst.Nr. 174 neben dem Chécy-Platz.
b) Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Errichtung von Stellplätzen als Interimslösung.
Beschluss:
a) Das Kaufangebot der Steuerberatungsgesellschaft Götz-Kieser + Partner für die Teilfläche Flst.Nr. 174 neben dem Chécy-Platz i.H.v. 200, -- /m² wird nicht angenommen.
b) Die Mittel für die Herstellung von 10 Stellplätzen auf o.a. Fläche i.H.v. 15.000, -- werden überplanmäßig bereitgestellt.
Die Beschlussfassung erfolgte zu a) einstimmig zu b) mit 17 Ja-Stimmen gegen 2 Nein-Stimmen.
2. UA 7050 Abwasserbeseitigung
hier: a) Feststellung des Jahresergebnisses 2003
b) Ausgleich von Kostenüber- und -Unterdeckungen
Beschluss:
1. Das Jahresergebnis für 2003 wird festgestellt.
2. Bei der in einer gesonderten Vorlage vorgelegten Gebührenkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2005 werden die restlichen 3.149,74 der Kostenüberdeckung des Jahres 2001 sowie die Kostenüberdeckung des Jahres 2002 i.H.v. 39.507,69 und 12.886,57 der Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2003 berücksichtigt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
3. UA 7050 Abwasserbeseitigung
hier: Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2005
Beschluss:
1. Der vorliegenden Gebührenkalkulation für das kommende Haushaltsjahr 2005, in der Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 55.544 berücksichtigt wurden, wird zugestimmt.
2. Die derzeitige Abwassergebühr in Höhe von 1,74 /m³ wird im kommenden Haushaltsjahr 2005 unverändert beibehalten.
3. Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 16.12.2002 in der Fassung vom 26.06.2003 wird hinsichtlich der Festsetzungen für Absetzungen geändert:
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Satzung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.
4. Eigenbetrieb Wasserversorgung
hier: Neukalkulation der Frischwassergebühren zum 01.01.2005, Änderung der Wasserversorgungssatzung.
Beschluss:
Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 16.12.2002 in der Fassung vom 15.12.2003 wird hinsichtlich der Verbrauchsgebühr, diese beträgt ab 01.01.2005 1,95/m³, geändert.
Die Beschlussfassung erfolgte mit 10 Ja-Stimmen gegen 9 Nein-Stimmen.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:Die Satzung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.