Amtliche Mitteilungen: Gemeinde Ilvesheim

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ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
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Amtliche Mitteilungen

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2005

Artikel vom 01.08.2005
1. Sicherung des Seitenkanals Ladenburg auf Gemarkung Ilvesheim;
hier: Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren

Beschluss:

Seitens der Gemeinde Ilvesheim wird ergänzend zu den in den Planunterlagen zur Sicherung des Seitenkanals Ladenburg auf Gemarkung Ilvesheim aufgeführten Maßnahmen (Variante 2) die Umsetzung der nachstehend aufgeführten Punkte gefordert:

1. Verringerung der Spundwandhöhe auf die geringste, technisch vertretbare Höhe und zusätzlich Darlegung von Vorhabensvarianten mit Wasserlinie 0 cm, 45 cm und 75 cm Spundwandhöhe;

2. Verbesserung der Betriebswege insbesondere Aufbringen eines für Fußgänger und Radfahrer nutzbaren Belags;

3. Gestalterische Verbessung und intensive Pflege des Bereichs um das „Blindenbad“;

4. Anbringen von Schutzgeländer an gefährdeten und unfallträchtigen Bereichen.

5. Erweiterung des Bereiches im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens um eine zusätzliche Pufferzone über 50 m hinaus (100 m) unter Berücksichtigung im Erdreich gelagerter Tanks (z.B. Öl).

6. Verdoppelung der Ausstiegshilfen aus dem Kanal und damit Verringerung der Abstände von 200 m auf 100 m.

7. Anbringen von durchgehenden Haltegriffen.

8. Aufzeigen der Schallimmission und Vibrationen unter Wasser nach Ausbau des Kanals.

9. Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen auf Ilvesheimer Gemarkung.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

2. Ersatzneubau der Neckarkanalbrücke in Ilvesheim im Zuge der L 538;
hier: Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren

Beschluss:

Dem Neubau der Neckarkanalbrücke im Zuge der L 538 nach Variante 2 wird, wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 21.03.02 beschlossen, zugestimmt.

Seitens der Verwaltung wird ergänzend gefordert:

1. die vorgesehenen Lärmschutzwände entgegen dem Planentwurf auf der ausgewiesenen Grünfläche zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg, ohne Reduzierung der Gesamtlänge, zu errichten.

2. Zusätzlich sind alle bisher vorhandenen Treppen wieder anzulegen.

3. Auch muss bereits mit dem Planfeststellungsverfahren die besondere Verkehrssituation im Kreuzungsbereich (Feudenheimer Straße, Goethestraße , Lessingstraße , Scheffelstraße ) für Ausbauten berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für eine Radwegeplanung die Feudenheimer- und Seckenheimer Straße betreffend.

4. Ferner wird zum jetzigen Zeitpunkt ein Lärm- und Feinstaubgutachten zur Beurteilung der gegenwärtigen Situation gefordert, da nach dem Ausbau von einer verstärkten Verkehrsbelastung auszugehen ist (LKW, PKW).

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

3. Neubau eines Multifunktionsgebäudes ;
hier: Projektstatusbericht Nr. 14 sowie Vergabe von Nachträgen

Beschluss:

Der Vergabe folgender Aufträge an die Schreinerei Markant, Eppelheim, wird zugestimmt:

· Verkleidung der Fenster: 9.876,24 € brutto.

· Sandkasteneinfassung, Terrassenbelag: 7.856,68 € brutto.

· Balkonbelag EG und OG: 9.687,16 € brutto.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

4. Erschließung „Mahrgrund II“;
hier: Gestaltung des Straßenverkehrsraums

Beschluss:

Der Gestaltung des Straßenraums wird, wie im Sachverhalt dargestellt, zugestimmt. Details werden nach einer entsprechenden Bemusterungsfahrt durch den Technischen Ausschuss festgelegt.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 17 Ja-Stimmen sowie einer Enthaltung. Der Gemeinderat Adelmann hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

5. Bebauungsplan „Schlossfeld“;
hier: Vorstellung des Ergebnisses aus der Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Beschluss:

1. Den im Sachverhalt vorgeschlagenen Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

2. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der Anregungen modifiziert.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

6. EDV-Anlage im Rathaus der Gemeinde Ilvesheim;
hier: Austausch der Hard- und Software

Beschluss:

Das PC-Netz im Rathaus wird entsprechend den Verwaltungsvorschlägen erneuert und auf Vorschlag des kivbf beschränkt ausgeschrieben.

Das PC-Netz (Hard-/Software und damit zusammenhängende Dienstleistungen) wird für 48 Monate gemietet.

Die erforderlichen Mittel für die Anmietung der EDV-Anlage werden im diesjährigen Verwaltungshaushalt überplanmäßig bereitgestellt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

7. Räume des ehem. Polizeipostens im Rathaus Ilvesheim;
hier: Vermietung an Dritte

Beschluss:

Die Räume des ehemaligen Polizeipostens im Erdgeschoss des Rathausgebäudes werden zu den im Sachverhalt genannten Konditionen und Bedingungen an Herrn Nicolas Würfel, Bechtheimer Str. 10, 68549 Ilvesheim vermietet.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 16 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung.

8. Eröffnung einer Kinderkrippe für die Betreuung von Kleinkindern im Alter von unter drei Jahren in Zusammenarbeit mit dem Verein Kinderkiste e.V., Heidelberg;
hier: Festlegung der Gebührenhöhe und zusätzliche Subvention der künftigen Nutzer durch die Gemeinde Ilvesheim

Beschlussvorschlag:

In Absprache mit dem zukünftigen Betreiber der Kinderkrippe in Ilvesheim, dem Verein Kinderkiste e.V., Heidelberg, werden die Gebühren für die Nutzung auf 420,-- Euro/Monat - bei einer Nutzung der Einrichtung an fünf Tagen in der Woche und 11 Monatsbeiträgen im Jahr - festgesetzt.

Verringert sich die Inanspruchnahme auf 3 Tage/Woche reduziert sich die monatliche Gebühr auf 250,-- Euro, bei einer Nutzung an 2 Tagen/Woche beträgt die monatliche Gebühr 170,-- Euro.

Diese Gebühren werden durch einen einkommensabhängigen Zuschuss der Gemeinde Ilvesheim zusätzlich subventioniert; hierfür werden folgende Kriterien und Zuschusshöhen festgelegt:

Einen Zuschuss erhalten nur Eltern/Erziehungsberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ilvesheim haben.

Der Antrag ist rechtzeitig vor Aufnahme des Kindes in die Kinderkrippe zu stellen; die Gewährung des Zuschusses erfolgt immer erst ab dem Antragseingang im Rechnungs- und Steueramt der Gemeinde Ilvesheim.

Bei Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die eine Änderung der Einstufung zur Folge haben, ist unverzüglich ein neuer Antrag zu stellen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Kind die Kinderkrippe verlässt.

Bei dem kommunalen Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Ilvesheim, daher sind vorrangig die Leistungen Dritter, insbesondere Sozial- und Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises, Arbeitsagenturen u.a. in Anspruch zu nehmen.

Die Gemeinde Ilvesheim ist berechtigt, entsprechende Nachweise über die Antragstellung zu fordern.

Zu Unrecht erhaltene Leistungen müssen zurückerstattet werden.

Folgende Zuschusshöhen sind vorgesehen:

Einkommens-
stufe

BezeichnungInanspruchnahme
 
2-tägig3-tägig5-tägig
monatliche Gebühr170,00250,00420,00
Zuschuss
Monatseinkommen (Brutto)
1bis 1.750 Euro60,0085,00140,00
21.751 Euro bis 2.500 Euro45,0065,00110,00
32.501 Euro bis 3.250 Euro30,0045,0080,00
43.251 Euro bis 4.050 Euro15,0025,0050,00
5über 4.051 Euro 0,000,000,00

Das maßgebliche Bruttoeinkommen errechnet sich folgendermaßen:

Einkünfte jährlich:

1. Bruttojahreseinkommen

2. Einkommen aus Vermietung und Verpachtung

3. Zinsen und sonstige Kapitalerträge

4. jährliche sonstige Einkünfte

5. Summe 1. bis 4. geteilt durch 12 = monatliches Bruttoeinkommen

Einkünfte monatlich:

6. Krankengeld

7. Arbeitslosengeld/-hilfe

8. Unterhalt/-vorschuss

9. Sozialhilfe

10. Wohngeld

11.Erziehungsgeld

12. Renten

Summe des monatlichen Bruttoeinkommens = Summe/Beträge 5. bis 11. abzgl. folgendem Freibetrag:

Einkommensstufe 1 = 200,-- Euro/Monat ab dem 2. im Haushalt lebenden Kind, ohne eigenes Einkommen

Einkommensstufe 2 = 175,-- Euro s.o.

Einkommensstufen 3 bis 5 = 150,-- Euro s.o.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 Ja- Stimmen sowie 5 Gegenstimmen.

9. Förderung von Investitionen der konfessionellen Kindergärten in Ilvesheim;
hier: Sanierung des Außengeländes des evang. Kindergartens und Erwerb einer Waschmaschine

Beschluss:

Die Zustimmung zum Erwerb der Waschmaschine wird gem. Ziffer 3.3. i.V.m. Ziffer 4.2.2 der Fördervereinbarung nachträglich erteilt.

Der Sanierung der Außenanlage wird im Sinne von Ziffer 3.3 der Fördervereinbarung zugestimmt und der Bauumfang, der Baubeginn und die voraussichtlichen Gesamtkosten werden - wie im Sachverhalt dargestellt - genehmigt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

10. Finanzielle Abwicklung des Haushaltsplans 2005 der Gemeinde Ilvesheim;
hier: Halbjahresbericht; Informationsvorlage

Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen von der Informationsvorlage der Verwaltung Kenntnis.

Bürgermeisteramt