Amtliche Mitteilungen: Gemeinde Ilvesheim

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ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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Amtliche Mitteilungen

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 22.11.2007

Artikel vom 26.11.2007

2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse:

Diverse Sanierungsmaßnahmen im kath. Kindergarten St. Josef im Umfang von voraussichtlich rd. 12.100 Euro werden entsprechend der Fördervereinbarungen mit der kath. Kirchengemeinde St. Peter mit einem kommunalen Zuschuss in Höhe von 70 % (= 8.470 Euro) bezuschusst.

Die bis Jahresende 2007 entstehenden überplanmäßigen Ausgaben auf der Finanzposition 1.0010.583000 „Repräsentation, Ehrungen, Jubiläen“, insbesondere verursacht durch den erstmalig stattfindenden Bürgerempfang, werden bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro genehmigt.
Über die entstehenden überplanmäßigen Ausgaben wird der Gemeinderat im Rahmen des Rechenschaftsberichtes für das Jahr 2007 informiert.

4. Geschäftsordnung für den Gemeinderat
hier: Änderung

Beschluss:

Die Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Ilvesheim wird in Form der für alle Gemeinderäte beigefügten Anlage beschlossen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Änderung der Geschäftsordnung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.

5. Personelle Ergänzung der beschließenden Ausschüsse der Gemeinde Ilvesheim
hier:
1. Wahl eines weiteren allgemeinen Stellvertreters für den Technischen Ausschuss
2. Wahl eines weiteren allgemeinen Stellvertreters für den Verwaltungsausschuss

Wahlergebnis:

Der Gemeinderat bestellt einstimmig durch Wahl
1. Herrn Gemeinderat Karlheinz Lohnert zum allgemeinen Stellvertreter seiner Fraktion für den Technischen Ausschusses und
2. Herrn Gemeinderat Dieter Münster zum allgemeinen Stellvertreter seiner Fraktion für den Verwaltungsausschusses.

6. Verlegung des Wochenmarktes auf den Chécy-Platz
hier: Informationsvorlage.

Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.
In der nächsten Sitzung des Gemeinderates soll eine Beschlussfassung über die Thematik erfolgen.

7. Hochwasserstände und Hochwasserinformationen
hier: Informationsvorlage

Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.

Des weiteren wird zur Zeit eine Hochwassergefahrenkarte für Baden-Württemberg erstellt. Mit Ergebnissen für die Gemeinde Ilvesheim ist im Frühjahr 2008 zu rechnen. Weiter Information sind auch im Internet unter http://hochwasser.baden-wuerttemberg.de zu finden.

8. Stellungnahme der Gemeinde Ilvesheim zum Bebauungsplan “3.9-Wallstadter Straße“ (geplantes Einkaufszentrum in Ladenburg) und der dafür erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes 2015/2020

Beschluss:

Gegen den Bebauungsplan “3.9-Wallstadter Straße“ (2. Offenlage) der Stadt Ladenburg bestehen keine Einwendungen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

9. Tiefbauarbeiten in der Hauptstraße
hier: Auftragsvergabe

Beschluss:

Die Firma Philipp und Wahl GmbH u. Co KG, Ludwigshafen wird auf der Basis der Submission vom 24. Oktober 2007 mit der Sanierung der Hauptstraße, der Beseitigung der Schäden an der Abwasserleitung sowie der Abdichtung der Kellerwand des Ludwig-Witz-Kellers zum Preis von € 110.901,25 beauftragt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

10. Friedhofssatzung
hier: Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung mit Bestattungsgebührensatzung)

Beschluss:

1. Die als Anlage beigefügte Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) tritt am 01.01.2008 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofsatzung vom 25. Juni 1998 (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) mit allen späteren Änderungen außer Kraft.
2. Als Grabfelder ohne Gestaltungsvorschriften werden die in der als Anlage beigefügtem Plan gelb markierten Flächen auf dem Friedhof-Nord ausgewiesen. Die übrigen angelegten Grabfelder sind Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Satzung und der Plan über die Festlegung der Grabfelder ohne Gestaltungsvorschriften auf dem Friedhof-Nord sind an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.

11. Kommunalisierung des Kindergartenwesens
hier: örtliche Bedarfsplanung nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz und dem Tagesbetreuungsausbaugesetz

Beschluss:

Der quantitative Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde Ilvesheim für das Kindergartenjahr 2007/2008 ist in Zusammenarbeit mit den konfessionellen Trägern gedeckt. Das qualitative Betreuungsangebot entspricht nicht dem Bedarf. Ein entsprechender Ausbau der Kindergartenplätze ist geplant.

Die Kleinkindbetreuung in Kooperation mit dem privaten Träger „Kinderkiste e.V.“ ist unter Berücksichtigung des TAG in die Bedarfsplanung der Gemeinde aufgenommen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

12. Aufgelaufene Bilanzverluste des Eigenbetriebes Wasserversorgung
hier: Ausgleich durch die Gebührenzahler

Beschluss:

Der Ausgleich der aufgelaufenen Bilanzverluste soll in den nächsten sechs Jahren erfolgen.
Die Gemeinde Ilvesheim deckt aus allg. Finanzmitteln einen weiteren Betrag in Höhe von 86.032,70 ab. Über eine erste Rate wird in der in der nächsten GR-Sitzung unter Einbeziehung der aktuellen Finanzsituation des laufenden Haushaltsjahres entschieden werden.
Die Gebührenzahler werden in Höhe von 187.161,89 Euro am Ausgleich der aufgelaufenen Bilanzverluste beteiligt. Die Beteiligung erfolgt ab dem Wirtschaftsjahr 2009 unter Beachtung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung des Eigenbetriebes Wasserversorgung.
Zur Sicherstellung der künftigen Investitionen des Eigenbetriebes Wasserversorgung soll der Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht in § 1 Abs. 5 BetrS zum 01.01.2009 aufgegeben werden.

Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich (15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen).

13. Eigenbetrieb Wasserversorgung
hier: Neukalkulation der Frischwassergebühren zum 01.01.2008, Änderung der Wasserversorgungssatzung

Beschluss:

Der vorliegenden Gebührenkalkulation für das kommende Wirtschaftsjahr 2008 wird grundsätzlich zugestimmt.
Die derzeitige Frischwassergebühr in Höhe von 2,05 €/m³/netto wird im kommenden Wirtschaftsjahr 2008 unverändert beibehalten.
Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich (15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen).

Bürgermeisteramt