Amtliche Mitteilungen: Gemeinde Ilvesheim

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ilvesheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Vorlesen

Amtliche Mitteilungen

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2008

Artikel vom 28.04.2008

2. Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

Im kommunalen Kindergarten Rappelkiste erfolgt ab dem 14.04.2008 die unbefristete Einstellung einer Kinderpflegerin in Teilzeit mit 26,5 Wochenstunden und ab dem 01.05.2008 die unbefristete Einstellung einer Erzieherin als Gruppenleitung in Vollzeitbeschäftigung.

4. Bericht über die Tätigkeit im Jugendzentrum Ilvesheim vonJanuar bis Dezember 2007; Informationsvorlage und Aussprache

Die Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

5.Vorstellung der statistischen Daten/Ausleihe der Gemeindebücherei und Rückblick auf die Veranstaltungen 2007 sowie Ausblick auf 2008.

Die Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

6. Erweiterung des Angebots für Kleinkinder aufgrund der demographischen Entwicklung in Ilvesheim durch das Baugebiet „Mahrgrund II“

Beschluss.

Über die einzelnen Punkte wurde in getrennter Beschlussfassung entschieden:

  1. Die Kinderbetreuung wird durch den Neubau eines 4-gruppigen Kinderhauses mit Begegnungsraum erweitert.

Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich (12 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen, 1 Nein-Stimme)

  1. Die Errichtung des neuen Kinderhauses erfolgt auf dem Grundstück Flst.Nr. 4398, Im Drosselweg 1 im Neubaugebiet Mahrgrund II.

Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich (12 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen)

  1. Mit den Planungsleistungen wird das Architekturbüro motorplan Mannheim beauftragt. Die Verwaltung wird ermächtigt, zusammen mit den Planern einen entsprechenden Architektenvertrag auszuarbeiten, der dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. In Abstimmung mit motorplan werden die weiteren Fachbüros (Heizung, Sanitär, Statik…) ausgewählt und die Beauftragung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

  1. Der evangelischen Kirchengemeinde wird die Trägerschaft des Kinderhauses angeboten. Die Verwaltung erarbeitet zusammen mit ihr und dem Evangelischen Verwaltungszweckverband Neckar-Bergstraße eine entsprechende Fördervereinbarung, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

7. Gemeindlicher Vollzugsdienst -hier- Initiativbewerbung einer kommunalen Vollzugsbediensteten

Beschluss:

Der befristeten Einstellung einer gemeindlichen Vollzugsbediensteten vom 5. Mai 2008 bis zum 31.12.2008 zur Überwachung des ruhenden Verkehrs als auch zur Wahrnehmung der Aufgaben eines kommunalen Ordnungsdienstes mit Überwachung des Ortsrechtes in Bezug auf Nutzung von Spielplätzen und Grünanlagen, Einhaltung der gemeindlichen Polizeiverordnung (Hundehalter) aber auch Baustellenüberwachungen mit einem wöchentlichen Beschäftigungsumfang von 8 Stunden wird zugestimmt.
Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ist nach Vorgaben durch den Bürgermeister flexibel an Wochentagen aber auch Wochenenden zu erbringen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

8. Jahresabschluss der Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2007
hier: Bildung der Haushaltsausgabereste im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt

Beschluss:

Die in den beiden Anlagen genannten Haushaltsausgabereste werden im Vermögens- und im Verwaltungshaushalt 2007 gebildet und in der Jahresrechnung für 2007 ausgewiesen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

9. Beschließende Ausschüsse des Gemeinderates;
hier: Einigung über eine Neubildung des Verwaltungsausschusses und Techn. Ausschusses infolge des Ausscheidens von Herrn Wolfgang Hildebrand und Nachrücken von Frau Barbara Hefner

Beschluss:

  1. Im Wege der Einigung wird Herr GR Thorsten Adelmann als Mitglied in den Technischen Ausschuss und als persönlicher Stellvertreter von Herrn GR Dr. Eric Henn in den Verwaltungsausschuss berufen.
    Herr GR Dr. Henn übernimmt künftig die persönliche Stellvertretung für Herrn GR Adelmann im Technischen Ausschuss.
 
  1. Im Wege der Einigung wird Frau GRin Barbara Hefner als Mitglied in den Verwaltungsausschuss und als persönliche Stellvertreterin von Herrn GR Hans Berlinghoff in den Technischen Ausschuss berufen. Herr GR Berlinghoff übernimmt künftig die persönliche Stellvertretung für Frau GRin Hefner im Verwaltungsausschuss.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

10. Stellungnahme der Gemeinde Ilvesheim zum Bebauungsplanentwurf Nr. 8.31 „Hohe Straße-Umspannwerk, 2. Planänderung“

Beschluss:

Zum Bebauungsplanentwurf Nr. 8.31 „Hohe Straße-Umspannwerk,
2. Planänderung“ wird wie folgt Stellung genommen:
Die Gemeinde Ilvesheim ist durch die beabsichtigte Änderung nicht betroffen, es werden keine Bedenken geltend gemacht.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Bürgermeisteramt