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Nichtschwimmerbecken:
- Der Beckenkopf ist stark beschädigt und muss ab ca. 1m unter dem Geländeniveau erneuert werden.
- Das Becken verfügt über keinen Schwallwasserbehälter, der für einen eigenen Kreislauf notwendig ist.
Schwimmerbecken:
- Der Beckenkopf ist stark beschädigt und muss ab ca. 1m unter dem Geländeniveau erneuert werden.
- Die derzeitige Querdurchströmung ist durch eine Vertikaldurchströmung mit 100 % des Volumenstromes der Umwälzleistung über die Überlaufrinne zu ersetzen.
- Der Sprungturm muss bei großem Besucherandrang gesperrt werden und stellt für das jeweilige Aufsichtspersonal eine größere Gefahr dar.
- Die Wassertiefe auf der Seite der römischen Treppe erlaubt kein Schwimmen; die Schwimmer werden durch im Wasser stehende Personen behindert.
Planschbecken:
- Das Planschbecken muss komplett erneuert werden, mit eigenem Wasserkreislauf.
Filtergebäude:
- Zur Aufnahme von drei Kreisläufen ist das Filtergebäude in der derzeitigen Ausbaustufe zu klein.
- Die Wasserkreisläufe sind zu trennen; es ist eine getrennte Wärmeverteilung vorzusehen, hierbei ist zu beachten, dass mind. 20 % reg. Energien eingesetzt werden.
- Die vorhandene Chlorgasanlage ist durch eine Elektrolyseanlage zu ersetzen, es geht somit keine Chlorgasgefahr von der Anlage aus.
Liegewiese:
- keine Anmerkungen
Kassenbereich:
- Der Kassen- / Eingangsbereich ist komplett zu erneuern damit die geltenden Arbeitsplatzvorschriften eingehalten werden können.
Umkleidebereich:
- Es gibt keine Behindertenkabine.
- Die Asbestbedachung ist zu ersetzen.
Sanitärbereich:
- Der Sanitärbereich ist komplett zu erneuern, es gibt momentan keine Behindertentoilette. Das Aufsichtspersonal kann die Toilettenanlage im normalen Betrieb nicht einsehen.
- Die Asbestbedachung ist zu ersetzen.
Kiosk:
- Die momentanen Räumlichkeiten sind sehr beengt.
- Es werden Bereiche des Bades für den Kiosk mitgenutzt.