Amtliche Mitteilungen: Gemeinde Ilvesheim

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Amtliche Mitteilungen

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 06.04.2017

Artikel vom 12.04.2017
1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR-Sitzung am 23.02.2017

1.1.Förderung des ehrenamtlichen Engagements durch Auszeichnungen der Gemeinde, hier: Ehrungsabend am 31.03.2017, Beschluss.
a) Verleihung der Ehrennadel
b) Verleihung der Bürgerurkunde

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Ehrungen gemäß der Anlage 1.
Der Beschluss wurde mit 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen gefasst.

1.2. Ausübung eines Vorkaufsrechtes nach § 24 Abs. (1) Nr. 6 BauGB; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, nach eingehender juristischer Überprüfung die notwendigen Schritte für die Ausübung des Vorkaufsrechtes auszuüben.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2017
hier: Abschließende Beratung und Satzungserlass/Beschlussfassung

Beschlussvorschlag:
1.    Dem Haushaltsentwurf 2017 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 in der Fassung des dem Protokoll als Bestandteil beigefügten Entwurfs wird aufgrund von § 79 GemO beschlossen.

2.    Der nach § 85 Abs.4 GemO aufgestellte Finanzplan für die Jahre 2016 - 2020 mit Investitionsprogramm wird zur Kenntnis genommen.
Es erfolgte eine getrennte Abstimmung über die beiden Ziffern:
Der Beschluss zu Ziffer 1 wurde mit 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen gefasst.
Der Beschluss zu Ziffer 2 wurde einstimmig gefasst.

3. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2017
hier: Abschließende Beratung und Feststellung

Beschlussvorschlag:
1.    Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2017, der in der Entwurfsfassung dem Protokoll als Bestandteil beigefügt ist, wird aufgrund von § 14 EigBG, der §§ 1 - 4 EigBVO i.V.m. den §§ 79 ff und 96 GemO wie folgt festgestellt:

1. In den Einnahmen und Ausgaben
        in Höhe von je 1.640.200 €
        davon entfallen
        auf den Erfolgsplan 987.900 €
        auf den Vermögensplan 652.300 €
2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermäch-
    tigung) in Höhe von 523.000 €
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 €
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 475.000 €

2. Der Finanzplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung (nach § 4 EigBVO) für den Zeitraum 2016 – 2020 wird zur Kenntnis genommen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

4. Jahresabschluss der Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2016
hier: Bildung der Haushaltsausgabereste im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt; Beschluss

Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage Nr. 01 genannten Haushaltsausgabereste werden im Vermögenshaushalt 2016 gebildet und in der Jahresrechnung für 2016 ausgewiesen.

Die Bildung der in der Anlage Nr. 02 genannten Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt und der Ausweis in der Jahresrechnung 2016 erfolgen nur dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen.
Die Entscheidung trifft die Verwaltung im Rahmen der noch ausstehenden Jahresabschlussbuchungen 2016; der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit über den Sachverhalt unterrichtet.

Die Anlagen sind dem Protokoll als Bestandteil zu diesem TOP im Niederschriftenbuch beizufügen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

5.Aufstellung eines Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im Bereich östlich der Lessingstraße
hier: Antrag auf einen Bürgerentscheid zu diesem Beschluss (Bürgerbegehren); Beschluss

Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat erklärt das Bürgerbegehren für zulässig und leitet das im § 41 KomWG geregelte Verfahren für die Durchführung des Bürgerentscheids ein.
2. Der Gemeinderat beschließt den 25. Juni 2017 als Abstimmungstag für die beiden anstehenden Bürgerentscheide.
3. Die Frage, über die im vorliegenden Bürgerentscheid abgestimmt wird, lautet: “Sind Sie für den Erhalt des Spielplatzes in der Lessingstraße? “
4. Der Gemeinderat beschließt die Bildung eines Gemeindewahlausschusses mit fünf Beisitzern und fünf stellvertretenden Beisitzern für die beiden anstehenden Bürgerentscheide. Der Gemeinderat wählt die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses in der Sitzung.
5. Der Gemeinderat beschließt zur Information der Bürger die Erstellung einer Broschüre, in welcher die Standpunkte der Gemeindeorgane sowie der Antragsteller gleichberechtigt und in gleichem Umfang dargestellt sind. Diese wird zusammen mit der Wahlbenachrichtigung an alle Stimmberechtigten versendet. Die Einzelheiten zum Versende-Datum, zu Format und Umfang der Darstellung werden in einer Redaktionsgruppe mit der Verwaltung festgelegt und mit den benannten Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens abgesprochen.
6. Alle im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid entstehenden Kosten der Gemeinde sind im Haushalt 2017 bereits abgebildet und werden vom Gemeinderat genehmigt.

Der Beschluss wurde zu allen Ziffern einstimmig gefasst.
Unter Punkt 4 wurden einstimmig gewählt:
Beisitzer: Peter Riemensperger, Ralf Kohl, Rolf Sauer, Helga Zühl-Scheffer, Eugen Rödel
Stellvertretende Beisitzer: Alfred Reiser, Barbara Hefner, Dieter G. Bühler, Barbara Bollenbach, Klaus Hering

6. Änderung des Bebauungsplanes „Staarenhöhe, südwestlicher Teil/Lange Morgen“ für einen Teilbereich (Flst.Nrn. 4035 und 4038) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauG (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
hier: Antrag auf einen Bürgerentscheid zu diesem Beschluss (Bürgerbegehren); Beschluss

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat erklärt das Bürgerbegehren für zulässig und leitet das im § 41 KomWG geregelte Verfahren für die Durchführung des Bürgerentscheids ein.
2. Der Gemeinderat beschließt den 25. Juni 2017 als Abstimmungstag für die beiden anstehenden Bürgerentscheide.
3. Die Frage, über die im vorliegenden Bürgerentscheid abgestimmt wird, lautet: “Sind Sie für den Erhalt des großen Spielplatzes „Lange Morgen II“ in der Bergstraße?“
4. Der Gemeinderat beschließt die Bildung eines Gemeindewahlausschusses mit fünf Beisitzern und fünf stellvertretenden Beisitzern für die beiden anstehenden Bürgerentscheide. Der Gemeinderat wählt die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses in der Sitzung.
5. Der Gemeinderat beschließt zur Information der Bürger die Erstellung einer Broschüre, in welcher die Standpunkte der Gemeindeorgane sowie der Antragsteller gleichberechtigt und in gleichem Umfang dargestellt sind. Diese wird zusammen mit der Wahlbenachrichtigung an alle Stimmberechtigten versendet. Die Einzelheiten zum Versende-Datum, zu Format und Umfang der Darstellung werden in einer Redaktionsgruppe mit der Verwaltung festgelegt und mit den benannten Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens abgesprochen.
6. Alle im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid entstehenden Kosten der Gemeinde sind im Haushalt 2017 bereits abgebildet und werden vom Gemeinderat genehmigt.

Der Beschluss wurde zu allen Ziffern einstimmig gefasst.
Unter Punkt 4 wurden einstimmig gewählt:
Beisitzer: Peter Riemensperger, Ralf Kohl, Rolf Sauer, Helga Zühl-Scheffer, Eugen Rödel
Stellvertretende Beisitzer: Alfred Reiser, Barbara Hefner, Dieter G. Bühler, Barbara Bollenbach, Klaus Hering

9. Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ilvesheim Nord/Feudenheimer Straße“; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Für den im nachfolgenden Lageplan dargestellten Teilbereich des Bebauungsplanes „Ilvesheim Nord/Feudenheimer Straße“ wird die Einleitung und Durchführung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten, die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen und die Offenlage des Aufhebungsentwurfes durchzuführen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

10. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahversorgung – Nord“ im Verfahren nach § 13a BauGB; h i e r :
1. Vorlage des Bebauungsplanentwurfes
2. Anordnung zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung (§ 3 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB); Beschluss

Beschlussvorschlag:
1. Dem Entwurf zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahversorgung Nord“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird zugestimmt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen für den Bestand und die Erweiterung des Discountmarktes.
2. Die Durchführung der Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung (§ 3 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) wird angeordnet.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.