Amtliche Mitteilungen: Gemeinde Ilvesheim

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ilvesheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Vorlesen

Amtliche Mitteilungen

Rede des Bürgermeisters zur Einbringung des Haushalts

Artikel vom 22.03.2019
Einbringung Haushaltsentwurf der Verwaltung am 21.02.2019 durch Bürgermeister Andreas Metz Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,sehr geehrte Vertreter der Presse, werte Gäste,

lassen Sie mich zur Einführung einen weiten Bogen spannen: Vor zehn Jahren haben wir uns gemeinsam auf den Weg gemacht und im Leitbild 2020 Vorstellungen und Visionen von der Zukunft unserer Gemeinde entwickelt. Aufgrund von Grundstücksverkäufen aus dem Neubaugebiet Mahrgrund II erzielte die Gemeinde Ilvesheim Einnahmen von ca.15 Mio. €, die wir zum Erhalt und zum Ausbau unserer Infrastruktur nutzen konnten. Das Neubaugebiet hatte auch eine Zunahme der Einwohnerzahl um 20 % auf aktuell 9.300 Einwohner zur Folge. Dies bedeutete ebenso eine Anpassung der vorhandenen Infrastruktur und hier haben wir zunächst unsere Pflichtaufgaben erledigt: Es wurden zwei neue Kindergärten gebaut, sowie die Kleinkindbetreuung in zwei Krippen und mit Hilfe von weiteren Plätze in Tagespflege neu aufgestellt. In der Friedrich-Ebert-Schule bauten wir ein neues Schulgebäude nach modernen Standards mit Differenzierungsräumen, um den Aufgaben der Inklusion gerecht zu werden.Wir haben ein komplett neues Stadion mit zwei Kunstrasenplätzen gebaut, dazu den Festplatz mit Parkplätzen neu angelegt und eine alla-hopp!-Anlage im Wert von zwei Millionen € erhalten.Ab 2015 beschäftigten die unerwartet intensive Aufgabe der Anschlussunterbringung und die Integration von Flüchtlingen die Verwaltung, den Gemeinderat und die ganze Gemeinde. Auch das haben wir bisher alles gut geschafft und darauf können wir zu Recht stolz sein.Ebenso hat sich in den letzten zehn Jahren die Außenwahrnehmung von Ilvesheim deutlich verbessert: Ilvesheim ist eine beliebte und stark nachgefragte Wohngemeinde im Herzen der Metropoolregion geworden.Zu den staatlichen Aufgaben einer Gemeinde gehören nicht zuletzt eine funktionierende Verwaltung, die Sorge um Straßen, den ÖPNV, die Wasser- und Abwasserversorgung und vieles weitere mehr. Diese Arbeit ist im wahrsten Sinne des Wortes niemals beendet.Aus meiner Sicht gibt es zwei große Infrastrukturprojekte, deren Umsetzung noch ausstehen: Die Bäderfrage muss endlich gelöst werden und wir sollten darüber die Sanierung der Mehrzweckhalle nicht vergessen.Über unsere Bäder haben wir nun 10 Jahre lang diskutiert: mit den Nutzern, mit Fachleuten, im Gemeinderat und mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wir haben zahlreiche Optionen geprüft und mit Fakten aus Studien hinterfragt. Anschließend wurde in 2015 eine Entscheidung im Gemeinderat getroffen, die durch einen Bürgerentscheid deutlich bestätigt wurde. Es war keine einstimmige Entscheidung - weder in Gemeinderat noch in der Bürgerschaft. Aber es ist das Wesen der Demokratie, das letztendlich die Mehrheit entscheidet. Und diese Entscheidung ist nach wie vor für alle Beteiligten bindend – auch nach dem 15.12.2018 -, solange es keinen anderen Beschluss des Gemeinderates oder keinen weiteren Bürgerentscheid in dieser Sache gibt!Damit erging ein Auftrag an die Verwaltung alles Notwendige zur Umsetzung dieses Beschlusses in die Wege zu leiten, der immer noch besteht: Es erfolgte eine europaweite Ausschreibung der Planung und in deren Verlauf wurde die Öffentlichkeit erneut beteiligt. Inzwischen sind die Leistungsphasen 1 und 2 abgeschlossen und der Bauantrag wurde eingereicht. Wenig überraschend kam es zu einem Anstieg der geschätzten Baukosten von einer nur den Vergleich zwischen verschiedenen Varianten dienenden Kostenschätzung hin zu einer validen Kostenrechnung nach der fertigen Entwurfsplanung. Nun steht die Aufgabe an, diese Investitionen in Höhe von 15 Mio. € zu finanzieren und im Haushalt darzustellen. Damit sind wir im Jahr 2018 gescheitert. Warum war das so? Eine Ursache war die zeitgleiche Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik, das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen. Ilvesheim hat sich dabei entschieden frühzeitig umzustellen, wohingegen alle Nachbarkommunen erst in 2020 umstellen werden.Diese Umstellung bedeutete einen immensen Arbeitsaufwand für Verwaltung und auch finanziell entstanden hohe Kosten. Die Versprechen der neuen Systematik sind mehr Transparenz und mehr Generationengerechtigkeit durch die Berücksichtigung des Werteverzehrs in Form von Abschreibungen.Dafür musste die Kämmerei für den Haushalt 2018 eine komplett neue Systematik aufbauen, basierend auf den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg. Die Verwendung des so genannten Produktplans Baden-Württemberg soll eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Kommunen herstellen. D.h. es wurden neue Produkt- bzw. Kostenstellen geschaffen und die alten Haushaltsstellen darauf verteilt.Aus diesem Grund habe ich schon im letzten Jahr betont: 2018 wird ein Übergangshaushalt sein. Wir sollten das Ergebnis von 2018 zunächst abwarten und mit den gemachten Erfahrungen Haushalt 2019 aufstellten. Tatsächlich hat es sich bewahrheitet, dass Kostenstellen, ja ganze Produkte nicht genutzt wurden und Buchungen anderweitig oder gar nicht getätigt wurden.Deshalb wurden einige Positionen im neuen Haushalt 2019 wieder gestrichen. Das ist schon jetzt an den Zahlen ablesbar und wird bei intensiven Befassung mit dem Haushalt in den Vorberatungen noch deutlicher werden. Aber es gibt natürlich auch Veränderungen in zweiten doppischen Haushalt in die andere Richtung, nämlich mehr Kosten bei einigen Produkten.Die grundsätzlichen Tendenzen aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen sind jedoch im neuen Haushalt deutlich ablesbar: In 2019 erwarten wir höhere Einnahmen durch mehr Steuereinnahmen, aber auch mehr Zuweisungen vom Land, insbesondere für den wichtigen Kindergartenbereich. Diese werden in den nächsten drei Jahren noch weiter ansteigen und sind ein großer Erfolg der kommunalen Spitzenverbände bei der Umsetzung des Konnexitätsprinzips! Denn gerade dieser Bereich ist wichtig und mit 3 Mio. € an Zuschüssen auch immens teuer.Weiterhin sind in diesem Haushaltsentwurf praktikable Vorschläge der Verwaltung zur Umsetzung der Pläne zum Neubau eines Bades enthalten: So sollen zwei Bauabschnitte gebildet werden: 1. Bauabschnitt mit dem Hallenbadbereich, für ca. 10,5 Mio. €2. Bauabschnitt mit dem Freibadbereich, für ca. 3,1 Mio. €Darüber kann man natürlich diskutieren, auch über ein Zurückstellen des zweiten Bauabschnitts, ggf. erst nach einer erfolgten Sanierung der Mehrzweckhalle. Diese Überlegungen hatte die Verwaltung bereits im Sommer 2018 bei der Stellung eines Förderantrags entsprechend kommuniziert. In der Zwischenzeit hat die Verwaltung eine Kooperation mit der Stadt Ladenburg gesucht und unser Bäderpersonal während der Sommersaison in das Ladenburger Freibad ausgeliehen. Das bedeutet natürlich auch eine finanzielle Entlastung bei den Personal- und Betriebskosten.Eine wichtige Frage muss jedoch auch beantwortet werden: Ist eine Investition in einem Badneubau für die Gemeinde Ilvesheim finanzierbar?Hier lautet der Vorschlag der Verwaltung:Erstens muss die Konsolidierung der Ergebnishaushalte unbedingt fortgesetzt, d.h. die Erträge gesteigert und die Aufwendungen reduziert werden. Dabei sind die Erträge wenig beinflussbar, denn unsere Einnahmen sind überwiegend abhängig von Steuern und Zuweisungen.Bei den Aufwendungen gibt es, wie bereits erwähnt, zahlreiche positive Korrekturen aufgrund des Ergebnisses von 2018. Und auf der Klausurtagung des Gemeinderates im November 2018 konnte ein einstimmiger Beschluss gefasst werden, der jährliche strukturelle Einsparungen in Höhe von 200.000 € vorsieht.Hier wurden erste Ergebnisse bereits auf der Klausurtagung erzielt und in der Folge hatte die Verwaltung weitere Maßnahmen vorgeschlagen. Diese sind ebenso an den nun vorliegenden Zahlen abzulesen. In den Haushaltsberatungen werden wir ins Detail gehen und sehen, wo strukturelle Einsparungen erzielt werden konnten.Dazu hat die Verwaltung weitere Ideen für eine künftige Steigerung der Erträge oder zur Senkung von Aufwendungen. Diese sind jedoch nicht kurzfristig umsetzbar, aber könnten im Haushalt 2020 weitere strukturelle Einsparungen bedeuten.Zweitens müssen die notwendigen Finanzmittel im Investitionshaushalt bereitgestellt werden. Zum einen durch vorhandene liquide Mittel, die - im Gegensatz zum Haushaltsplan 2018 - nicht für den laufenden Betrieb benötigt werden. Hier sind noch ca. 6 Mio. € vorhanden, ein Rest der oben erwähnten Einnahmen aus dem Neubaugebiet Mahrgrund II und nun verwendbar für den Neubau eines Bades.Dazu kommt der Vorschlag, einen Kredit in Höhe von 5 Mio. € in 2021 aufzunehmen. Der Schuldstand der Gemeinde Ilvesheim liegt aktuell unter 1 Mio. € - im Vergleich zu anderen Kommunen sehr niedrig. Aber natürlich muss ein Kredit auch über die gesamte Laufzeit bedient werden.Und es sind im Haushaltsentwurf weitere Finanzierungsmöglichkeiten ab den 2022 ff aufgezeigt: Zum Beispiel der Verkauf des Gelände des alten Hallenbades für Wohnzwecke. Das hätte gleich zwei Effekte: nämlich neue Einwohner und über 2 Mio. € an Verkaufserlösen. Dazu ist aus Sicht der Verwaltung ein Verkauf weiterer Häuser denkbar, die aktuell noch zur Unterbringung von Flüchtlinge genutzt werden. Die Einnahmen wären dann verwendbar für eine Sanierung der Mehrzweckhalle. Aber dies ist eine politische Entscheidung und nicht die Aufgabe der Verwaltung. Die Verwaltung hat die Aufgabe, dem Gemeinderat Wege aufzuzeigen, die denkbar sind.Hier ist eine Information von großer Bedeutung: die Aufsichtsbehörde hat ihre Zustimmung zu den Vorschlägen der Verwaltung signalisiert, nachdem wir den Entwurf des Haushaltsplanes dort bereits vorgelegt haben.Dieser heute übergebene Entwurf ist m.E. eine gute Grundlage für eine breite Diskussion in Gemeinderat. Die Haushaltsberatungen finden in den Ausschusssitzungen im März, am 13. und 14.03. statt. Dazu erhalten alle Fraktionen noch zusätzliche Information von Herr Hering.Um den Gemeinderäten Zeit zum Durchlesen zu geben, wird es deshalb in der nächsten Woche keine Sondersitzung geben. Aber es ist wichtig, den Haushalt baldmöglichst zu verabschieden, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung herzustellen und um am Ende ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 zu erhalten.Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.