Öffentliche Bekanntmachung Az.: 52.02 – 3286 - B 5.8
Artikel vom 03.07.2019
Öffentliche Bekanntmachung Az.: 52.02 – 3286 - B 5.8Flurbereinigung Ilvesheim (L 597)Rhein-Neckar-Kreis und Stadtkreis MannheimFestsetzung der Geldentschädigungen für wesentliche Grundstücksbestandteile sowie der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen vom 25.06.2019Mit vorläufiger Anordnung vom 11.04.2019 wurden Besitz und Nutzung von Grundstücken entzogen. Nachstehend werden nun die Entschädigungen, die den Betroffenen durch den vorübergehenden Entzug entstehen, festgesetzt.
Auf den entzogenen Flächen befinden sich keine wesentlichen Bestandteile. Geldentschädigungen hierfür entfallen somit.1.2 Aufwuchsentschädigung:
In den Fällen, in denen nach der vorläufigen Anordnung vom 11.04.2019 eine Aufwuchsentschädigung zu zahlen ist, wird diese hiermit gemäß dem Schätzrahmen des Landesbauernverbands Baden - Württemberg, Stand: Juni 2018, festgesetzt.1.3 Nutzungsentschädigung:
Amt für Flurneuordnung
74889 Sinsheim, Muthstraße 4
Telefon: 07261-9466-5400
Telefax: 07261-9466-5454
E-Mail: flurneuordnungsamt@rhein-neckar-kreis.de
- Festsetzung der Geldentschädigungen
Auf den entzogenen Flächen befinden sich keine wesentlichen Bestandteile. Geldentschädigungen hierfür entfallen somit.1.2 Aufwuchsentschädigung:
In den Fällen, in denen nach der vorläufigen Anordnung vom 11.04.2019 eine Aufwuchsentschädigung zu zahlen ist, wird diese hiermit gemäß dem Schätzrahmen des Landesbauernverbands Baden - Württemberg, Stand: Juni 2018, festgesetzt.1.3 Nutzungsentschädigung:
- a) Grundbetrag
- b) Entschädigungsbeträge
- Auszahlung
- Rechtsbehelfsbelehrung
Amt für Flurneuordnung
74889 Sinsheim, Muthstraße 4
Telefon: 07261-9466-5400
Telefax: 07261-9466-5454
E-Mail: flurneuordnungsamt@rhein-neckar-kreis.de