Amtliche Mitteilungen: Gemeinde Ilvesheim

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ReadSpeaker
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86825 Bad Wörishofen
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Amtliche Mitteilungen

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 30.07.2020

Artikel vom 04.08.2020
1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR-Sitzung am 02.07.2020

1.1 Personalangelegenheit – Änderung des Freistellungsantrags zur Ausübung der Personalratstätigkeit; Beschluss.

Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Personalrats werden gemäß ihrem Antrag von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt. Eine Kompensation der Freistellungszeiten findet anlässlich der notwendigen Sparmaßnahmen der Gemeinde nicht statt.
Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen.

2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2020 (Stand 18.07.2020)
hier: Abschließende Beratung und Satzungserlass / Beschlussfassung

Beschlussvorschlag:
1. Dem Haushaltsentwurf 2020 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 in der Fassung des dem Protokoll als Bestandteil beigefügten Entwurfs wird aufgrund von § 79 Abs. 1 GemO beschlossen.
2. Der aufgestellte und vorgelegte Finanzplan für die Jahre 2019 - 2023 mit dem Investitionsprogramm wird nach § 85 Abs.4 GemO beschlossen.
Der Beschluss zu Punkt 1 wurde mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen gefasst.
Der Beschluss zu Punkt 2 wurde mehrheitlich mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gefasst.

3.Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2020
hier: Abschließende Beratung und Feststellung / Beschlussfassung

Beschlussvorschlag:
1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2020, der in der Entwurfsfassung dem Protokoll als Bestandteil beigefügt ist, wird aufgrund von § 14 EigBG, der §§ 1 - 4 EigBVO i.V.m. den §§ 79 ff und 96 GemO wie folgt festgesetzt:
1.1.    im Erfolgsplan
in den Erträgen auf                          1.029.000 Euro
in den Aufwendungen auf                1.046.000 Euro

1.2.    im Vermögensplan
in den Einzahlungen auf               864.750 Euro
in den Auszahlungen auf              864.750 Euro

1.3.    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
wird auf                       768.250 Euro
festgesetzt (Kreditermächtigung).

1.4.    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird auf                        194.500 Euro
festgesetzt.

1.5.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird auf                       200.000 Euro
festgesetzt.

2.    Der Finanzplanung des Eigenbetriebes Wasserversorgung (nach § 4 EigBVO) für den Zeitraum 2019 – 2023 wird zugestimmt.
Der Beschluss zu Punkt 1 wurde einstimmig gefasst.
Der Beschluss zu Punkt 2 wurde mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen gefasst.

4. Haushalt der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2020; Abschließende Beratung und Feststellung

Beschlussvorschlag:
Dem Haushaltsentwurf der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2020 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und der Haushaltsplan für das Jahr 2020 wird in der Fassung des der Niederschrift als Bestandteil beigefügten Entwurfs festgestellt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

5. Aktualisierung der Bekanntmachungssatzung; Beschluss.

Beschlussvorschlag:
Die geänderte Bekanntmachungssatzung wird gemäß der beigefügten Anlage beschlossen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Der Satzungstext wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

6. Digitalpakt Schule; hier: Vergabebeschluss zur Erneuerung der Serverinfrastruktur und Aufbau eines WLAN-Netzes in der Friedrich-Ebert-Schule; Beschluss

Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage des Angebotes vom 14.07.2020 wird die Firma The Cloud Networks Germany GmbH mit Sitz in München, mit der Umsetzung des Digital Paktes, also mit er Schaffung der nötigen IT-Infrastruktur und eines flächendeckenden WLAN-Netzes zum Angebotspreis von 115.427,33 € brutto beauftragt
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

7. Rückbau Freibad, Nachtrag 1 der Fa. Recycling-Zentrum Grünstadt GmbH und Nachtrag 1 des Büros IGB Rhein-Neckar Ing.-ges. mbH; Beschluss

Beschlussvorschlag:
1.    Die Firma Recycling-Zentrum Grünstadt wird mit den Rodungsarbeiten zum Preis von € 1.980,00 Netto beauftragt.
2.    Das Büro IGB, Ludwigshafen / Rh., wird mit den zusätzlichen Betreuungsleistungen für den Rückbau der ursprünglichen Bodenplatte zum Preis von € 6.653,85 Netto beauftragt.
Die Haushaltsmittel für den Rückbau des Freibades werden entsprechend angepasst.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

S A T Z U N G
der Gemeinde Ilvesheim
über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
(Bekanntmachungssatzung)
Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom  24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Februar 2020 (GBl. S. 37, 40) und des § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung in der Fassung vom 11. Dezember 2000 (GBl. 2001, S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (GBl. S. 870, 875), hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim am 30. Juli 2020 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Öffentliche Bekanntmachungen

(1)     Öffentliche Bekanntmachungen werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet unter der Adresse der Gemeinde Ilvesheim www.ilvesheim.de unter der Rubrik Bekanntmachungen durchgeführt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Ergänzend wird die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Ilvesheim abgedruckt.
(2)    Die öffentlichen Bekanntmachungen können an der Verkündungstafel im Eingangsbereich im Rathaus, Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim, während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck im Rathaus Ilvesheim zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.
(3)    Öffentliche Zustellungen in Form öffentlicher Bekanntmachungen im Sinne des § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg erfolgen ausschließlich durch Anschlag an der Verkündungstafel im Rathaus, Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim.

§2
Außerordentliche Form der öffentlichen Bekanntmachung

(1)    Ist die öffentliche Bekanntmachung in der in § 1 Absatz 1 beschriebenen Weise nicht möglich oder erscheint sie ernsthaft gefährdet, erfolgen die Veröffentlichungen als Anzeigen in der Tageszeitung „Mannheimer Morgen“.
(2)    Ist das Erscheinen des „Mannheimer Morgen“ infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, erfolgt die Veröffentlichung als Anschlag an der Verkündungstafel im Rathaus, Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim, auf die Dauer von mindestens einer Woche, sowie auf der Internetseite der Gemeinde Ilvesheim.
(3)    Auf den Anschlag ist in geeigneter Form hinzuweisen, z.B. durch Internetmeldung, Rundfunk oder mit Handzetteln.
(4)    Die Entscheidung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung obliegt dem Bürgermeister, der diese Befugnis weiter übertragen kann.

§ 3
Tag der Bekanntmachung

Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung nach § 1 Absatz 1 bzw. der Ausgabetag der Tageszeitung nach § 2 Absatz 1 bzw. der erste Tag des Anschlags nach § 1 Absatz 2 oder § 2 Absatz 2.

§ 4
Inkrafttreten

(1)    Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2)   Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 28. Februar 1977 außer Kraft.


Bürgermeisteramt                        Ilvesheim, den 31. Juli 2020
Der Bürgermeister
Andreas Metz

Hinweise:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Ilvesheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Die Vorlagen können Sie hier herunterladen.