Amtliche Mitteilungen: Gemeinde Ilvesheim

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ilvesheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Vorlesen

Amtliche Mitteilungen

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 22.10.2020

Artikel vom 27.10.2020

1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR-Sitzung am 01.10.2020
1.1 Anfrage bezüglich des Verkaufs eines Erbbaugrundstückes – h i e r – Klärung der Verkaufsmodalitäten; Beschluss.

Beschlussvorschlag:
1. Sollte der Erwerber des im Betreff aufgeführten Anwesens nicht in den bestehenden Erbbauvertrag einsteigen, werden für einen Neuabschluss folgende Eckwerte festgelegt:
• Grundstückswert: 300,-- €/m²
• Erbauzins für die ersten 10 Jahre 3 %, Erhöhung um 0,5 % alle 10 Jahre bis auf 4 %.
• Standardisierte Indexklausel zur Anpassung des Bodenwertes
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der o.a. Bedingungen die Verhandlungen zu führen und den Vertragsabschluss vorzunehmen.
Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung gefasst.

1.2 Personalangelegenheit – hier – Neueinstellung einer/eines Beschäftigten in Teilzeit für den Fachbereich Hauptamt; Beschluss.

Beschlussvorschlag durch Wahl:
Der befristeten Einstellung von Frau Sandra Gröger als Krankheitsvertretung in Teilzeit mit 20 Wochenstunden ab 01.11.2020 wird zugestimmt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

1.3 Personalangelegenheit – hier – Neueinstellung der Leitungskraft in Teilzeit für die Gemeindebücherei; Beschluss.

Beschlussvorschlag durch Wahl:
Der unbefristeten Einstellung von Frau Dr. Caroline Rödel-Braune als Leitung für die Bücherei der Gemeinde in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden ab 01.11.2020 wird zugestimmt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

1.4 Personalangelegenheit – hier – Neueinstellung einer/eines Beschäftigten in Teilzeit für die Gemeindebücherei; Beschluss.

Beschlussvorschlag durch Wahl:
Der unbefristeten Einstellung von Frau Christina Schobert als Mitarbeiterin für die Bücherei der Gemeinde in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden ab 01.11.2020 zugestimmt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

1.5 Personalangelegenheit – Stundenaufstockung der Standesbeamtin der Gemeinde Ilvesheim; Beschluss.

Beschlussvorschlag:
Der Stundenumfang der Beschäftigten wird mit sofortiger Wirkung unbefristet auf insgesamt 30 Std. pro Woche angehoben.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

2. Verpflichtung von Herrn Christian Kliebisch, Ersatzkandidat für die Fraktion der Freien Wähler Ilvesheim
Die Verpflichtung wurde durch Herrn Bürgermeister Metz vorgenommen.

3. Neubesetzung der beschließenden bzw. beratenden Ausschüsse; Beschluss.

Beschlussvorschlag:
Im Wege der Einigung wird Herr Christian Kliebisch als Mitglied des Technischen Ausschusses und als Vertreter für den Verwaltungsausschuss benannt.
Der Beschluss wurde einstimmig durch Einigung gefasst.

4. Sanierungsverfahren „Feudenheimer Straße/nördlich des Kanals“; hier: Antrag auf Aufstockung des Förderrahmens sowie Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis 31.12.2024; Beschluss

Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen
2. Den Anträgen auf:
• Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis 31.12.2024
• Aufstockung des Förderrahmens von derzeit 2.166.666 € um 1.691.666 € auf 3.858.333,- € wird zugestimmt.
3. Es wird bestätigt, dass die Verwaltung ermächtigt war, die Anträge fristgerecht zu stellen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens;
hier: Neufestsetzung der Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens für das Kindergartenjahr 2020/2021; Beschluss

Beschlussvorschlag:
Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Gebührenkalkulation wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge bzw. der Gebührensätze zugestimmt.
Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens wird in der als Anlage Nr. 02 beigefügten Fassung beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01.11.2020 in Kraft.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

6. Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für die Betreuung von Kleinkindern (U3) und Kindergartenkindern (Ü3) in einer Einrichtung des freien Trägers Kinderkiste e.V.; Beschluss.

Beschlussvorschlag:
Im Einvernehmen mit dem Betreiber, dem Verein Kinderkiste e.V., wird der gemeinsamen Regelung zur Anpassung der Gebühren in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen in der Heddesheimer Straße und der Goethestraße in der als Anlage Nr. 03 beigefügten Fassung zugestimmt.
Die gemeinsame Regelung tritt am 01.11.2020 in Kraft.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

7. Umsetzung des „DigitalPakt Schule“ an der Friedrich-Ebert-Grundschule,
hier: Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen nach § 84 Abs. 1 GemO; Beschluss.


Beschlussvorschlag:
1. Den im Sachverhalt aufgeführten überplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt zur weiteren Umsetzung des Medienentwicklungsplans der Friedrich-Ebert-Grundschule wird zugestimmt.
2. Der Auftrag zur Lieferung der digitalen Tafelsysteme wird auf Basis des vorliegenden Angebots in Höhe von 31.296,80 Euro vom 21.08.2020 an die Firma MAIKS Datenverarbeitungs GmbH, Mannheim vergeben.
3. Der Auftrag zur Lieferung der Parat Cases wird auf Basis des vorliegenden Angebots in Höhe von 2.468,42 Euro vom 07.10.2020 an die Firma Eduard Theile Computer-Systeme GmbH, Speyer vergeben.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

8. Gemeinsamer Gutachterausschusses Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis – h i e r – Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung; Beschluss.

Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Erhebung von Gebühren und für die Erstattung von Gutachten und für Leistungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses – Gutachterausschussgebührensatzung - vom 25.01.1980 wird zum 1.1.2021 aufgehoben. Die Gemeinde erlässt hierzu folgende Aufhebungssatzung:

Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss und für Leistungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses – Gutachterausschussgebührensatzung - vom 25.01.1980
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim am 22.10.2020 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

§ 1
Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss und für Leistungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 25.01.1980 mit allen Anlagen und Änderungen wird aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten
Die Aufhebungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft
Ilvesheim, den 22.10.2020
Andreas Metz
Bürgermeister
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst

9. Vorschläge der Gemeinde Ilvesheim zur Bestellung des stellvertretenden Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Mitglieder des gemeinsamen Gutachterausschusses Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis; Beschluss.

Beschlussvorschlag:
a) Für die kommende Amtszeit (vom 01.01.2021 bis 31.12.2024) des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis wird als stellvertretender Vorsitzender der Gemeinde Ilvesheim vorgeschlagen:
Dr. Wolfgang Naumer, Dipl. Ing. Architektur und Stadtplanung freier Architekt, Uferstraße 12, Ilvesheim
b) Für die kommende Amtszeit (vom 01.01.2021 bis 31.12.2024) des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis werden als ehrenamtliche Gutachter/in der Gemeiden Ilvesheim vorgeschlagen:
1. Andreas Trier, Bankkaufmann, Ruppertsberger Strße 9, Ilvesheim
2. Dipl. Ingenieur Egon Ries, Lange Morgen 3, Ilvesheim
3. Christian Fülbier, Landwirt und Landschaftsgärtner, Lange Morgen 10, Ilvesheim
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Anlagen:
Anpassung Kindergartengebühren Satzungsänderung (PDF-Datei)
Gemeinsame Regelung zur Anpassung der Betreuungsgebühren Kinderkiste (PDF-Datei)