Amtliche Mitteilungen: Gemeinde Ilvesheim

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Funktionell

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

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Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Genutzte Technologien

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Grundsteuerreform

Artikel vom 27.07.2022
Bekanntmachung des Finanzministeriums zur Abgabe der FeststellungserklärungGemäß der „Öffentlichen Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen über die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts vom 9. März 2022 sind Eigentümer und Erbbauberechtigte bis zum 31. Oktober 2022 zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet. Angaben zur Feststellungserklärung Die für die Feststellungserklärung erforderlichen Angaben (z.B. Gemarkung, Nummer des Grundbuchblatts, Flurstücksnummer oder Fläche des Flurstücks) finden Sie in Ihrem Kaufvertrag, in Eintragungsbekanntmachungen des Grundbuchamts und in Ihnen bereits vorliegenden Grundbuchausdrucken. Die Flurstücknummer Ihres Grundstücks können Sie auf der Internetseite www.geoportal-bw.de ermitteln. Die Fläche Ihres Grundstücks können Sie über das Bodenrichtwert-informationssystem Baden-Württemberg unter dem Link www.gutachterausschuesse-bw.de in Erfahrung bringen.

In der Regel ist es nicht erforderlich, für die Abgabe der Feststellungserklärung einen neuen, gebührenpflichtigen Grundbuchausdruck zu beantragen.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Ausfüllen der Vordrucke zur Feststellungserklärung benötigen, nutzen Sie die von der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg mit Blick auf die Grundsteuer-reform eingerichtete Internetseite www.grundsteuer-bw.de oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. 

Die zentralen Grundbuchämter und die kommunalen Grundbucheinsichts-stellen können zur Grundsteuer oder Feststellungserklärung keine Auskünfte erteilen.

GrundbuchausdruckSollten Sie ausnahmsweise einen neuen Grundbuchausdruck benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Grundbuchamt Mannheim online oder schriftlich (Voltastr. 9, 68199 Mannheim) beantragen.  Alternativ dazu haben Sie die Möglichkeit, bei der Grundbucheinsichtsstelle der Gemeinde Ilvesheim Einsicht in das Grundbuch zu nehmen oder einen Grundbuchausdruck zu beantragen. Diese finden Sie im Rathaus, 1. OG, Zimmer 25, Tel. Telefonnummer: 0621-49660-102. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Gebühren für einen Grundbuchausdruck Für die Erteilung eines unbeglaubigten Grundbuchausdrucks beträgt die Gebühr 10,00 Euro ACHTUNG: Im Internet werden Dienstleistungen privater Unternehmen für die Einholung von Grundbuchauszügen angeboten. Durch die Beauftragung dieser Dienstleister entfällt für Sie lediglich die Antragstellung beim Grundbuchamt. Mit der Beauftragung können nicht unerhebliche Zusatzkosten verbunden sein.